Syrien und der Nahe Osten

Syrien und der Nahe Osten

Einladung
zu einer Informationsveranstaltung mit Clemens Ronnefeldt.

Der Referent ist langjähriger Beauftragter für Friedensfragen beim deutschen Zweig des Internationalen Versöhnungsbundes.
Zeit: 3. Dezember um 19.30 Uhr
Ort: Gemeindesaal der Evangelischen Kirche in Niedergirmes,
Wiesenstraße 3, Wetzlar

Durch zahlreiche Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Libanon, Israel, Palästina und Ägypten wird Clemens Ronnefeldt auf dem Hintergrund persönlicher Erfahrungen eine Einschätzung der derzeitigen Situation vornehmen und Zusammenhänge aufweisen. Dabei wird es ihm besonders auch um die Vorstellung eines Syrien-Friedensplanes gehen sowie um die Frage, was Deutschland angesichts des Krieges in Syrien tun kann.

Clemens Ronnefeldt hat im Jahre 2011 eine Modellkonferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen und Mittleren Osten zusammen mit dem UN-Korrespondenten Andreas Zumach moderiert, an der 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Israel, Palästina, Syrien, Iran, Iran, Jordanien, Türkei und Kuweit teilgenommen haben. Der Referent wird auch auf die Erfahrungen eingehen, die er bei dieser Konferenz sammeln konnte.

Der Internationale Versöhnungsbund, bei dem Clemens Ronnefeldt seit 1992 angestellt ist, wurde 1914 im Anschluss an eine Konferenz zur Verhinderung des ersten Weltkrieges gegründet. Heute gehören dem Verband rund 100 000 Mitglieder in 40 Staaten der Erde an. Sieben Friedensnobelpreisträgerinnen und Nobelpreisträger, darunter Dr. Martin Luther King, gingen aus dem Internationalen Versöhnungsbund hervor. Der Verband hat Beraterstatus bei den Vereinten Nationen.

Im Anschluss an den Vortrag, der mit einem Überblick über die Region beginnen und anhand von Karten und Bildern aus Syrien anschaulich die zu lösenden Problemkreise aufzeigen wird, steht der Referent für Rückfragen zur Verfügung.

Veranstalter: Arbeitskreis Frieden im Evangelischen Kirchenkreis Braunfels, Sozialethischer Ausschuss der Kirchenkreise Wetzlar und Braunfels

Verantwortlich: Ernst von der Recke, Laurentiuskonvent, Ringstr.21, 35641 Schöffengrund, 06445 5560, vonderrecke@web.de

Die Hardliner der Union haben sich bei der europäischen Flüchtlingspolitik durchgesetzt

Presseerklärung

27. November 2013

Koalitionsvertrag: CDU/CSU und SPD planen Ausbau der europäischen Abschreckungspolitik

Bleiberechtsregelung ist wichtiger Fortschritt – PRO ASYL fordert Realisierung in den ersten 100 Tagen

Als insgesamt enttäuschend bewertet PRO ASYL in einer ersten Reaktion den Koalitionsvertrag. „Die Hardliner der Union haben sich bei der europäischen Flüchtlingspolitik durchgesetzt“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Die SPD ist auf den Kurs der Abschottung eingeschwenkt.“ Der Ausbau der Abwehrmaßnahmen an und vor Europas Grenzen geht einher mit einigen Lockerungen im Inland. Die verabredete Bleiberechtsregelung erachtet PRO ASYL als wichtige Verbesserung, die in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden muss. Die Grundpfeiler der Abschreckungspolitik wie Unterbringung in Lagern, das Sachleistungsprinzip oder das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht angetastet. Die vorgesehenen Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete sind zu begrüßen, sie können ein Integrationskonzept für Flüchtlinge nicht ersetzen.

Vorverlagerung der Flüchtlingsabwehr – keine Initiative für eine solidarische Flüchtlingsaufnahme in Europa: Die heute vorgestellten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zeigen, dass die geplante Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD an der Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen festhalten will. Statt humanitäre Antworten auf das Massensterben im Mittelmeer zu formulieren, soll die Abschottung Europas weiter ausgebaut werden. Noch vorletztes Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteitag beschlossen: „Nicht erst die dramatischen Schiffsunglücke vor Lampedusa haben uns eindringlich vor Augen geführt, dass es einen grundsätzlichen Kurswechsel in der europäischen Flüchtlingspolitik geben muss.“ Der Koalitionsvertrag setzt stattdessen auf Abschottung mithilfe von Drittstaaten – etwa in Nordafrika: „Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden.“ Mit anderen Worten: Man hält daran fest, z.B. nordafrikanische Staaten als Türsteher Europas zu missbrauchen, indem diesen Wirtschafts- oder Entwicklungshilfe im Gegenzug zur Abwehr von Flüchtlingen gewährt werden.

PRO ASYL kritisiert, dass die notwendigen humanitären Antworten auf die Krise der europäischen Flüchtlingspolitik fehlen. Bezogen auf die EU-Staaten an den Außengrenzen fordert der Koalitionsvertrag zwar „mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten“ – was dies konkret heißen soll, bleibt jedoch völlig offen. Eine Änderung der Dublin-Verordnung ist nicht vorgesehen.  Dies ist angesichts des Ausmaßes der humanitären Krise der europäischen Flüchtlingspolitik völlig unzureichend.

Fortschritte beim Thema Bleiberecht: Als positiv ist die geplante Bleiberechtsregelung zu bewerten. Der Koalitionsvertrag sieht eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor, die für langjährig Geduldete den Sprung in eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen soll. Die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts soll ausreichen. PRO ASYL fordert, die vorgesehene Bleiberechtsregelung in den ersten 100 Tagen der Amtszeit der neuen Regierung umzusetzen. Nach dem langjährigen Stillstand in Sachen Bleiberecht wäre dies ein wichtiges Signal: Noch immer leben in Deutschland fast 86.000 Menschen mit einer Duldung, rund 36.000 bereits länger als sechs Jahre.

Koalition will Roma-Flüchtlingen den Zugang zum Asylverfahren verbauen: Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Dies steht in eklatantem Widerspruch zur Realität. In den drei Herkunftsstaaten werden Angehörige der Roma und anderer Minderheiten massiv rassistisch diskriminiert. Die Diskriminierung ist in vielen Fällen so umfassend, dass den Betroffenen der Zugang zu Arbeit, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt bleibt. Dessen ungeachtet werden bereits heute Roma-Flüchtlinge Schnellverfahren unterworfen, bei denen keine erstzunehmende Prüfung der Fluchtgründe stattfindet, da von vornherein vorausgesetzt wird, die Asylgesuche seien unbegründet. Während in Staaten wie Belgien oder der Schweiz Asylverfahren von Roma im ersten Halbjahr 2013 Schutzquoten über zehn Prozent ergeben und damit der realen Situation in den Herkunftsstaaten zumindest zum Teil Rechnung tragen, sollen sie nach dem Willen der Koalition als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.

Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland: Das sogenannte Resettlement-Verfahren, mit dem schutzbedürftige Flüchtlinge aus den Erst-Zufluchtsländern aufgenommen werden, soll „deutlich ausgebaut“ sowie der Familiennachzug bezogen auf diese Gruppe erleichtert werden. Allerdings bleibt die Zahl der Aufnahmeplätze offen. PRO ASYL begrüßt die Ausweitung dieses in Kooperation mit UNHCR durchgeführte Aufnahmeprogramms. PRO ASYL fordert, dass die bisherige Zahl von 300 Flüchtlingen pro Jahr um ein Vielfaches gesteigert wird.

Ein Ausbau des Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge ist ebensowenig vorgesehen wie eine Erleichterung der Einreise von Syrern, deren Verwandte in Deutschland leben.

Lockerung der Residenzpflicht statt Abschaffung dieser Schikane: Noch immer soll das Instrument der Residenzpflicht – eine EU-weit einmalige Schikane – nicht abgeschafft werden. Stattdessen soll die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten jeweils auf das jeweiligen Bundeslandes begrenzt werden. Eine restriktivere Handhabung, wie in Bayern und Sachsen noch praktiziert, wird damit nicht mehr zulässig sein, was zumindest regional eine Verbesserung bedeutet. Bundesweit relevant ist, dass sich Asylsuchende künftig nun eine Woche lang jenseits der Grenzen ihres Bundeslandes bewegen dürfen, und dies nicht mehr eigens beantragen, sondern den Behörden nur noch mitteilen müssen. Ebenso ist zu begrüßen, dass ein Umzug aus dem zugewiesenen Bezirk künftig möglich sein soll, wenn woanders ein Studium, die Berufsausübung oder Berufsausbildung erfolgt.

Verkürzung des Arbeitsverbots – Diskriminierungen beim Arbeitsmarktzugang bleiben: Dass Asylsuchende künftig nach drei Monaten statt bisher neun Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen ist zwar positiv, allerdings will die Koalition an der sich daran anschließenden Phase des  „nachrangigen Arbeitsmarktzugangs“ festhalten. Der „nachrangige Zugang“ zum Arbeitsmarkt gilt bis zum Ablauf des vierten Jahrs nach Einreise und bedeutet in der Praxis, dass auch bei Vorliegen eines Jobangebotes geprüft werden muss, ob nicht ein vorrangig zu berücksichtigender Arbeitssuchender zur Verfügung steht. Vorrang haben z.B. Deutsche und EU-Bürger. Nur wenn das nicht der Fall ist, können die Betroffenen die Stelle antreten. In strukturschwachen Regionen führt dies zu einem De-facto-Arbeitsverbot. In anderen Regionen schreckt die bürokratische Hürde Arbeitgeber davon ab, die Betroffenen einzustellen.  PRO ASYL fordert ein Integrationskonzept für Asylsuchende von Anfang an. Dazu gehören Integrationskurse, die Unterbringung in Wohnungen, die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und einen uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung.

Beschleunigung der Asylverfahren zu Lasten der Qualität? Hinsichtlich der geplanten Verkürzung von Asylverfahren auf drei Monate weist PRO ASYL darauf hin, dass eine Beschleunigung der derzeit durchschnittlich ca. neun Monate langen Verfahren nicht zu Lasten der Qualität gehen darf. Ein schnelles Verfahren muss ein faires Verfahren sein mit sorgfältiger Aufklärung der Fluchtgründe.

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention: In Sachen Kinderrechte sollen Flüchtlingskinder künftig nicht mehr bereits ab 16 Jahren als verfahrensmündig gelten – ein längst überfälliger Schritt, um den Schutzgedanken gegenüber Minderjährigen in den Vordergrund zu rücken.

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PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung:

 

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Stolpersteine glänzen wieder

Stolpersteine in Wetzlar pflegen

Stolperstein in Wetzlar

Gestern Abend säuberte eine Wetzlarerin die Stolpersteine in der Altstadt. Die Gedenksteine waren kaum mehr zu erkennen. Mit dieser Aktion leistete sie ihren persönlichen Beitrag zum morgigen Gedenken an den 9. November 1938.  Jetzt glänzen sie wieder.

Der 6. Stolperstein im Brodschirm – zum Gedenken an Lina Wollmann – muss noch gereinigt werden. Vielleicht kann man morgen zum 75jährigen Gedenken an die Gräueltaten der NS-Zeit Kerzen an die Stolpersteine stellen! Stolpersteine glänzen wieder weiterlesen

Martinslaternen nach Pfadfinderart

PRESSE MITTEILUNG

 

Wetzlar, den 5. November 2013

Wetzlarer Kinderkulturtage

 

Martinslaternen nach Pfadfinderart

(–) Im Rahmen der Wetzlarer Kinderkulturtage hatten die „Wesley Scouts“ der Evangelisch-methodistischen Gemeinde Wetzlar zum Laternenbasteln eingeladen. Unter der Anleitung von Felix Gerhardt und Rebecca Messer bauten die Kinder Martinslaternen nach Pfadfinderart aus Zweigen, Schnüren und Transparentpapier. Mit diesen ungewöhnlichen Laternen sind die Kinder bestens gerüstet für die anstehenden Martinsumzüge.

Laternen

Foto: Martinslaternen einmal ganz anders wurden bei den Pfadfindern der Evangelischen-methodistischen Gemeinde gebastelt.

Was am Volkstrauertag und Totensonntag nicht erlaubt ist

PRESSE MITTEILUNG

 

 

Wetzlar, den 5. November 2013

 

 

Ordnungsamt

 

Was am Volkstrauertag und Totensonntag nicht erlaubt ist

 

(–).Der Volkstrauertag (in diesem Jahr am 17. November) und der Totensonntag (24. November) sind neben dem Karfreitag die am stärksten geschützten Feiertage in Hessen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar hin. Auch wenn sich das Freizeitverhalten der Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert hat und die Feiertagsruhe oftmals beeinträchtigt wird, so gilt nach wie vor das Hessische Feiertagsgesetz von 1971 mit seinem schützenden Charakter. Zuletzt geändert wurde dieses Gesetz im Jahr 1997, wobei Ausnahmemöglichkeiten für das Arbeitsverbot an Feiertagen eingeführt wurden.

Was genau ist eigentlich am Volkstrauertag und Totensonntag verboten?

  • ganztags
    • sämtliche Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen
    • 4 – 13 Uhr
      • private Sportveranstaltungen
      • 4 – 24 Uhr
        • gewerbliche Sportveranstaltungen
        • Tanzveranstaltungen
        • Betrieb von Spielhallen
        • öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen
        • alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen

 

Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar appelliert an die Bürger, diese Vorschriften sowohl im privaten Bereich zu beherzigen sowie auch bei der Planung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Gerne ist das Ordnungsamt Ansprechpartner, wenn Unsicherheiten auftreten. Zuständig ist Steffen Bieber, Telefon 06441-99-3216, E-Mail: steffen.bieber@wetzlar.de