Bundesregierung plant verstärkt Abschiebungen nach Afghanistan

Presseerklärung
26. Oktober 2015

Bundesregierung plant verstärkt Abschiebungen nach Afghanistan
Lage im Lande gefährlicher denn je
PRO ASYL: Bundesregierung will Handlungsfähigkeit gegen alle Fakten beweisen

Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Afghanistan künftig verstärkt abschieben. Diese Absichtserklärung drang im Vorfeld der sonntäglichen Konferenz der Staats- und Regierungschefs aus den Staaten entlang der sogenannten Balkanroute nach außen. Was die Bundesregierung hier plant, steht in massivem Gegensatz zur Situation in Afghanistan, die instabiler ist als je in den letzten Jahren.

Der Konflikt hat in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als in den Vorjahren, berichtet die UN-Afghanistan-Mission. Zwischen Januar und Juni sind demnach 1592 Zivilisten getötet und 3329 weitere verletzt worden. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate, Sprengsätze und ähnliches. „Die nackte Statistik ziviler Opfer spiegelt nicht in ausreichendem Maße den Horror der Gewalt in Afghanistan wieder“, hatte Unama-Chef Nicholas Haysom zur Halbjahresstatistik erklärt.

Die FAZ berichtete am 6.10.2015 unter dem Titel „Scherbenhaufen Kundus“, wie das Land seit zwei Jahren dem Abgrund entgegen schlittere. Die Eroberung und mehrtägige Besetzung von Kundus sei ein Wendepunkt für Afghanistan, galten doch die größeren Städte den modernen Eliten trotz regelmäßiger Bombenanschläge noch immer als relativ sicher vor dem Zugriff der Taliban. Damit sei es vorbei. Offenbar nicht für die Bundesregierung, die verstärkt abschieben will.

PRO ASYL kritisiert die Haltung der Bundesregierung als Weltfremdheit mit Vorsatz. Von den geplanten Abschiebungen könnten 7000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von Ihnen sind in Deutschland nur geduldet, weil die Rechtsprechungspraxis insbesondere die Abschiebung alleinstehender junger Männer für möglich hält – mit dem Tenor, diese hätten im relativ sicheren Kabul die Möglichkeit, sich als Tagelöhner über Wasser zu halten.

PRO ASYL hat die Bundesinnenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder gebeten, aus der sehr zurückhaltenden Abschiebungspraxis aller Bundesländer die notwendige Konsequenz zu ziehen, und die lediglich geduldeten Afghanen mit einem Aufenthaltstitel zu versehen. Abgeschoben hatte man nämlich nur wenige afghanische Staatsangehörige, in der Regel Straftäter.

Diesen Zustand der Nichtabschiebung bei gleichzeitiger Verweigerung eines Status will die Bundesregierung offenbar jetzt beenden – zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Missbraucht werden soll die Debatte um das aufenthaltsrechtliche Schicksal der bereits hier lebenden zur Abschreckung derer, die sich aktuell in Afghanistan zur Flucht entschließen. In der Tat wollen sich viele Menschen in Afghanistan angesichts des Scherbenhaufens nach Kundus nicht mehr mit Verharmlosungen abspeisen lassen, welche neue Afghanistanstrategie des Westens auch immer verkündet wird.

Appell an den Bundesrat: Dieses Gesetz muss gestoppt werden

Presseerklärung
15. Oktober 2015

PRO ASYL kritisiert Ausgrenzung und Integrationsverweigerungsgesetz
Appell an den Bundesrat: Dieses Gesetz muss gestoppt werden

PRO ASYL kritisiert das vom Bundestag verabschiedete „Asylbeschleunigungsgesetz“ als Integrationsverweigerungsgesetz. Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt. Die Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes und die Ausweitung der Residenzpflicht werden die Unterbringungsproblematik verschärfen und Integration verhindern.

Der Bundestag hat ebenfalls eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, nach der Flüchtlinge in den auf die Erstaufnahme folgenden Gemeinschaftsunterkünften nur noch Sachleistungen erhalten können. Ihnen soll das soziokulturelle Existenzminimum nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Der Bundestag produziert mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden, denn vom soziokulturellen Existenzminimum sind auch Telefonkosten, Lesestoff, Genussmittel etc. umfasst, für deren Verteilung die Behörden zuständig sein werden.

PRO ASYL kritisiert das Gesetzesvorhaben als Programm der Entwürdigung von Menschen und schließt sich der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins an, der von einem offenen Verfassungsbruch ausgeht. Insbesondere die Möglichkeit der Leistungseinschränkungen für Menschen, die ausreisen sollen, ist von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“

Diesen Maßstab missachtend wurde in den Beratungen das Gesetz nochmals verschärft. Geduldete, denen man vorwirft, an ihrer Abschiebung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, sollen nun nicht einmal mehr das menschenwürdige Existenzminium erhalten. Es soll ihnen der Barbetrag („Taschengeld“) und selbst der Anspruch auf Bekleidung gestrichen werden.

Das Gesetzespaket darf nicht ohne eine angemessene öffentliche und parlamentarische Diskussion sang und klanglos verabschiedet werden. Obschon eine breite Mehrheit der zivilgesellschaftlichen Akteure von den Kirchen über die Wohlfahrtsverbände bis zu juristischen Vereinigungen und Menschenrechtsorganisationen das Gesetz ablehnt, haben sich die Bundesländer bisher in den Verhandlungen mit Kritik zurückgehalten, um finanzielle Mittel des Bundes zu erhalten. Aber jedes Asylrechtsgesetz, das vorrangig auf Abschreckung setzt und nur kurzfristige finanzielle Hilfen ermöglicht, wird scheitern.

PRO ASYL appelliert an den Bundesrat, diesem Gesetz in dieser Form die Zustimmung zu verweigern. Es greift eklatant in die Zuständigkeit der Bundesländer ein und will Bundesländern und lokalen Ausländerbehörden untersagen, Abschiebungen anzukündigen. Die Ausdehnung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird Gewalteskalationen im Winter befördern, mit denen sich dann die Bundesländer und Kommunen auseinandersetzen müssen.

Themenwochenenden für Mädchen in Heisterberg

 

Selbstsicher durch den Alltag – Zumba – Verstrickt & zugenäht

 

Wetzlar/Dillenburg, 15. Oktober 2015

 

Erlebnis-Wochenenden für Mädchen im Kreisjugendheim am Heisterberger Weiher. Jetzt anmelden – für jeden Geschmack ist etwas dabei!

 

Selbstsicher durch den Alltag – ein Selbstbehauptungstraining für Mädchen

  1. bis 8. November 2015, für Mädchen ab 12 Jahren, 25,00 Euro/Person.

„Nein“ sagen zu können muss gelernt sein! Denn wer die verbalen Krallen nicht ausfährt, kann schnell ausgenutzt und gekränkt werden. In diesem Seminar werden die Mädchen lernen ihre Meinung zu sagen und durchzusetzen, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie werden erfahren, wie man seinem gegenüber bewusst gesunde Grenzen aufzeigt. Außerdem sollen die Mädchen mehr Selbstsicherheit im Umgang mit täglichen Konfliktsituationen gewinnen. Wer Lust hat, sich in vertrauter Atmosphäre nur unter Mädchen auszuprobieren, meldet sich am besten schnell an: Das Seminar ist eine lohnende Investition in die eigene Zukunft. Ansprechpartnerin: Marta Orantek Tel. 06441 407-1527.

 

 

All you can dance – Zumba

  1. bis 8. November 2015, für Mädchen ab 11 Jahren; 25,00 Euro/Person.

Professionelle Tänzer werden die Mädchen an diesem Wochenende in die farbenfrohe und fröhliche Welt des Zmbas entführen! Die Mädchen tauchen in die Spannung dieses Tanzes ein, lernen verschiedene Choreografien zu den typisch lateinamerikanischen Rhythmen und werden herausfinden, warum so viele Menschen diesen Tanzstiel lieben. Let’s Zumba! Ansprechpartnerin: Nadine Schneider, Tel. 06441 407-1536.

 

Verstrickt und zugenäht – Kreativwochenende für junge Designerinnen

  1. bis 22. November 2015, für Mädchen ab 12 Jahren; 25,00 Euro/Person.

Kleidung im Geschäft kaufen kann jede(r) – das ist keine Kunst! Die Mädchen jedoch werden an diesem Wochenende zur Designerin und können für sich selbst ein einzigartiges Kleidungsstück gestalten, das keine andere besitzt! Schnell anmelden und sich darauf freuen, aus alten Klamotten neue Kreationen zu nähen – hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Ansprechpartnerin: Nadine Schneider, Tel. 06441 407-1536.

 

Die Erlebnis-Wochenenden werden veranstaltet vom Fachdienst Kinder- und Jugendförderung des Lahn-Dill-Kreises, die Veranstaltung Selbstsicher durch den Alltag erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Gießen. Alle Termine finden statt im Kreisjugendheim Heisterberg (Am Weiher 2, 35759 Driedorf-Heisterberg). Die jeweils angegebenen Kosten beinhalten Programm, Unterkunft und Verpflegung.

Menschenrechte als Eckpfeiler der Flüchtlingspolitik

Presseerklärung

1. Oktober 2015

Menschenrechte als Eckpfeiler der Flüchtlingspolitik – Amnesty und PRO ASYL fordern nachhaltige Lösungen auf europäischer und nationaler Ebene

BERLIN, 01.10.2015 – Zum Nationalen Tag des Flüchtlings warnen Amnesty International und PRO ASYL vor weiteren Abschottungsmaßnahmen an den Außengrenzen und innerhalb der EU sowie vor Verschärfungen im Asylrecht. Stattdessen müssen jetzt auf dem positiven zivilgesellschaftlichen Engagement aufgebaut und nachhaltige Lösungen beschlossen werden, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.

„Jede Form der Abschottung schafft erst recht Probleme und verschiebt diese nur in andere Regionen. Wenn die EU mit anderen Staaten in der Flüchtlingsfrage kooperiert, dann muss das Wohl der Schutzsuchenden und die Einhaltung ihrer Menschenrechte oberste Priorität haben“, so Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty in Deutschland. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt kritisierte den Versuch, die Türkei zum Türsteher Europas zu machen.

Auf Ablehnung bei beiden Organisationen stößt auch der Militäreinsatz im Mittelmeer, an dem sich die Bundeswehr beteiligen soll. „Wenn die Europäische Union Militär gegen Schlepper einsetzt, gefährdet sie die Flüchtlinge. Den verzweifelten Menschen wird der letzte Fluchtweg versperrt“, sagt Burkhardt. PRO ASYL und Amnesty fordern sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge in die Europäische Union. „Nur eine konsequent an den Menschenrechten orientierte Außenpolitik würde dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte nachhaltig vorbeugen und so verhindern, dass Menschen sich auf die Flucht machen müssen“, ergänzt Çalışkan.

„Auch innerhalb der EU dürfen Grenzzäune und Mauern nicht zur Normalität und Ungarn darf nicht das Paradebeispiel der europäischen Flüchtlingspolitik werden“, so Çalışkan in Reaktion auf die Ereignisse der letzten Wochen. Vergangene Woche hatten die EU-Regierungschefs unter anderem die Einrichtung von sogenannten Hot Spots in den EU-Staaten mit Außengrenze beschlossen. Aus diesen Hot Spots sollen dann bestimmte Flüchtlinge in andere EU-Staaten verteilt werden. „Durch die Hot Spots könnten menschenunwürdige Haftlager innerhalb der EU entstehen“, warnt Burkhardt.

Beide Organisationen kritisieren den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Asylrecht, der gerade in den Bundestag eingebracht wurde. „Das Gesetz verschärft Konflikte anstatt sie zu lösen. Die Verlängerung des Aufenthaltes in der Erstaufnahme auf sechs Monate wird auf Dauer zu menschenunwürdigen Zuständen führen. Dies ist ein Integrationsverhinderungsgesetz: Wenn man die Möglichkeit hat zu Freunden oder Verwandten zu ziehen, dann muss einem das erlaubt werden“ so Burkhardt. „Es ist uns unverständlich warum nach mehrfacher Überarbeitung der Gesetzentwurf weiterhin die menschenrechtswidrigen Leistungskürzungen und die Ausweitung der vermeintlichen „sicheren Herkunftsstaaten“ Teil des Programms sind“, sagt Çalışkan.

Sowohl Çalışkan als auch Burkhardt zeigen sich irritiert über die mangelnde Einbeziehung der Zivilgesellschaft und kritisieren den Ablauf als „Hauruckverfahren“. Amnesty International und PRO ASYL appellieren an die Bundestagsabgeordneten jetzt noch ihren Einfluss geltend zu machen, um die kritisierten Verschärfungen zu verhindern. „Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, wenn Menschen außer Landes getrieben werden, indem man ihnen die Sozialleistungen unter das menschenwürdige Existenzminimum kürzt“, sagt Burkhardt.