Bundesregierung plant verstärkt Abschiebungen nach Afghanistan

Presseerklärung
26. Oktober 2015

Bundesregierung plant verstärkt Abschiebungen nach Afghanistan
Lage im Lande gefährlicher denn je
PRO ASYL: Bundesregierung will Handlungsfähigkeit gegen alle Fakten beweisen

Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Afghanistan künftig verstärkt abschieben. Diese Absichtserklärung drang im Vorfeld der sonntäglichen Konferenz der Staats- und Regierungschefs aus den Staaten entlang der sogenannten Balkanroute nach außen. Was die Bundesregierung hier plant, steht in massivem Gegensatz zur Situation in Afghanistan, die instabiler ist als je in den letzten Jahren.

Der Konflikt hat in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als in den Vorjahren, berichtet die UN-Afghanistan-Mission. Zwischen Januar und Juni sind demnach 1592 Zivilisten getötet und 3329 weitere verletzt worden. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate, Sprengsätze und ähnliches. „Die nackte Statistik ziviler Opfer spiegelt nicht in ausreichendem Maße den Horror der Gewalt in Afghanistan wieder“, hatte Unama-Chef Nicholas Haysom zur Halbjahresstatistik erklärt.

Die FAZ berichtete am 6.10.2015 unter dem Titel „Scherbenhaufen Kundus“, wie das Land seit zwei Jahren dem Abgrund entgegen schlittere. Die Eroberung und mehrtägige Besetzung von Kundus sei ein Wendepunkt für Afghanistan, galten doch die größeren Städte den modernen Eliten trotz regelmäßiger Bombenanschläge noch immer als relativ sicher vor dem Zugriff der Taliban. Damit sei es vorbei. Offenbar nicht für die Bundesregierung, die verstärkt abschieben will.

PRO ASYL kritisiert die Haltung der Bundesregierung als Weltfremdheit mit Vorsatz. Von den geplanten Abschiebungen könnten 7000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von Ihnen sind in Deutschland nur geduldet, weil die Rechtsprechungspraxis insbesondere die Abschiebung alleinstehender junger Männer für möglich hält – mit dem Tenor, diese hätten im relativ sicheren Kabul die Möglichkeit, sich als Tagelöhner über Wasser zu halten.

PRO ASYL hat die Bundesinnenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder gebeten, aus der sehr zurückhaltenden Abschiebungspraxis aller Bundesländer die notwendige Konsequenz zu ziehen, und die lediglich geduldeten Afghanen mit einem Aufenthaltstitel zu versehen. Abgeschoben hatte man nämlich nur wenige afghanische Staatsangehörige, in der Regel Straftäter.

Diesen Zustand der Nichtabschiebung bei gleichzeitiger Verweigerung eines Status will die Bundesregierung offenbar jetzt beenden – zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Missbraucht werden soll die Debatte um das aufenthaltsrechtliche Schicksal der bereits hier lebenden zur Abschreckung derer, die sich aktuell in Afghanistan zur Flucht entschließen. In der Tat wollen sich viele Menschen in Afghanistan angesichts des Scherbenhaufens nach Kundus nicht mehr mit Verharmlosungen abspeisen lassen, welche neue Afghanistanstrategie des Westens auch immer verkündet wird.

Appell an den Bundesrat: Dieses Gesetz muss gestoppt werden

Presseerklärung
15. Oktober 2015

PRO ASYL kritisiert Ausgrenzung und Integrationsverweigerungsgesetz
Appell an den Bundesrat: Dieses Gesetz muss gestoppt werden

PRO ASYL kritisiert das vom Bundestag verabschiedete „Asylbeschleunigungsgesetz“ als Integrationsverweigerungsgesetz. Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt. Die Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes und die Ausweitung der Residenzpflicht werden die Unterbringungsproblematik verschärfen und Integration verhindern.

Der Bundestag hat ebenfalls eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, nach der Flüchtlinge in den auf die Erstaufnahme folgenden Gemeinschaftsunterkünften nur noch Sachleistungen erhalten können. Ihnen soll das soziokulturelle Existenzminimum nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Der Bundestag produziert mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden, denn vom soziokulturellen Existenzminimum sind auch Telefonkosten, Lesestoff, Genussmittel etc. umfasst, für deren Verteilung die Behörden zuständig sein werden.

PRO ASYL kritisiert das Gesetzesvorhaben als Programm der Entwürdigung von Menschen und schließt sich der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins an, der von einem offenen Verfassungsbruch ausgeht. Insbesondere die Möglichkeit der Leistungseinschränkungen für Menschen, die ausreisen sollen, ist von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“

Diesen Maßstab missachtend wurde in den Beratungen das Gesetz nochmals verschärft. Geduldete, denen man vorwirft, an ihrer Abschiebung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, sollen nun nicht einmal mehr das menschenwürdige Existenzminium erhalten. Es soll ihnen der Barbetrag („Taschengeld“) und selbst der Anspruch auf Bekleidung gestrichen werden.

Das Gesetzespaket darf nicht ohne eine angemessene öffentliche und parlamentarische Diskussion sang und klanglos verabschiedet werden. Obschon eine breite Mehrheit der zivilgesellschaftlichen Akteure von den Kirchen über die Wohlfahrtsverbände bis zu juristischen Vereinigungen und Menschenrechtsorganisationen das Gesetz ablehnt, haben sich die Bundesländer bisher in den Verhandlungen mit Kritik zurückgehalten, um finanzielle Mittel des Bundes zu erhalten. Aber jedes Asylrechtsgesetz, das vorrangig auf Abschreckung setzt und nur kurzfristige finanzielle Hilfen ermöglicht, wird scheitern.

PRO ASYL appelliert an den Bundesrat, diesem Gesetz in dieser Form die Zustimmung zu verweigern. Es greift eklatant in die Zuständigkeit der Bundesländer ein und will Bundesländern und lokalen Ausländerbehörden untersagen, Abschiebungen anzukündigen. Die Ausdehnung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird Gewalteskalationen im Winter befördern, mit denen sich dann die Bundesländer und Kommunen auseinandersetzen müssen.