Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze?

Stellungnahme „Deutsches Institut für Menschenrechte“: 

Eine menschen- und europarechtliche Bewertung

Die Wiederholung der Behauptung, dass an den Grenzen einfach so zurückgewiesen werden kann, ist und bleibt sachlich falsch. Es muss ein förmliches Verfahren geben. Europarecht geht vor nationalem Recht und kann auch nicht durch bilaterale Abkommen ausgehebelt werden.

Aus dem Blick geraten die Flüchtlinge, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen. Weder Italien noch Griechenland werden stellvertretend für die gesamte Europäische Union den Schutz von Flüchtlingen gewährleisten können oder wollen. Bereits heute sehen sie sich von der EU im Stich gelassen. Zurückweisungen würden zudem Asylsuchende schutzlos stellen, den Rechtsabbau vorantreiben und dazu beitragen, das Projekt Europa noch weiter zu zersetzen. Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze? weiterlesen