Autokorso zur WM

Pressemitteilung vom 11.06.2014

Autokorso zur WM

 

Insbesondere nach Siegen der Deutschen Fußballnationalmannschaft rechnet die Polizei auch bei der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft mit ausgelassen feiernden Fans. Hier gehören fahnenschwenkende Fans zu Fuß ebenso dazu, wie Autokorsos durch die Innenstädte. Aber gerade diese Jubelfeiern sind für die Polizei nicht unproblematisch.

 

Hupen, zu hoher Geschwindigkeit, eingeschränkter Sicht des Fahrers, überfüllte Fahrzeuge, Rotlichtfahrten oder Vorfahrtsverletzungen stellen beispielsweise Verstöße nach der StVO dar. Alkohol oder Drogen am Steuer, Straßenverkehrsgefährdungen, Nötigungen im Straßenverkehr oder Verkehrsunfallflucht sind Straftaten, bei denen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen.

 

Die Polizei toleriert grundsätzlich Autokorsos bis zu einem gewissen Maß. Sie sind Ausdruck der Freude und des Jubels. Allerdings steht die Polizei hierbei im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Fußballfans, spontan ihre Siegesfreude zu zeigen und den Interessen Dritter, insbesondere der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer, die Beeinträchtigung durch Korsos auf ein erträgliches und vernünftiges Maß zu begrenzen.

 

Keine Toleranz zeigt die Polizei bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch wenn Teilnehmer eines Autokorsos während der Fahrt auf dem Dach oder der Motorhaube sitzen, in einem Cabrio stehen, sich aus dem Fenster lehnen oder auf Personen zufahren ergeben sich besonders gefährliche Situationen für alle Beteiligten. Solche Gefahren sind nicht zu unterschätzen und können zu schweren Verletzungen führen.

 

Bei aller Freude über den Erfolg der favorisierten Fußballmannschaft appelliert die Polizei gegenseitig Rücksicht zu nehmen und insbesondere bei Autokorsos Vorsicht walten zu lassen. Schnell wird die Freude über einen Sieg durch einen schweren Unfall getrübt.

 

 

Guido Rehr, Pressesprecher

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