PRO ASYL verurteilt unmittelbar bevorstehende Abschiebung nach Afghanistan

23. Januar 2017

Aus Unterstützerkreisen der Flüchtlingsarbeit verdichten sich die Hinweise, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan unmittelbar bevorsteht. PRO ASYL appelliert erneut an die Bundesländer, diese nicht zu vollziehen.

Es mutet zynisch an, dass sozialdemokratische Innenminister Abschiebungen nach Afghanistan unterstützen, die Warnungen des UNHCR bezüglich Afghanistan in den Wind schlagen und gleichzeitig die SPD aus Bundesebene heute den UNHCR mit dem Willy-Brand-Preis auszeichnet. Der UNHCR hat kürzlich auf die gefährliche Lage in Afghanistan aufmerksam gemacht. Es ist unerträglich, dass einerseits auf der Preisverleihung der Flüchtlingsschutz gewürdigt wird und andererseits Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind, in ein Kriegs- und Krisengebiet abgeschoben werden sollen.

Die unmittelbar bevorstehende Abschiebung nach Afghanistan ist ein Tabubruch. Erstmals werden mit Billigung von christdemokratischen, sozialdemokratischen und grünen Landespolitikern Schutzsuchende in einer Sammelabschiebung in ein Kriegs- und Krisengebiet abgeschoben – wider alle Fakten, wider besseres Wissen. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt appelliert erneut: »Dieser Flieger darf nicht starten. Abschiebungen nach Afghanistan sind verantwortungslos. Sozialdemokratisch und grün geführte Landesregierungen müssen sich den Hardlinern aus CDU/CSU entgegenstellen. Während sich in der Vergangenheit grüne Politiker noch für die Einhaltung der Menschenrechte von Schutzsuchenden stark gemacht haben, bewegen sich nun offensichtlich auch Grüne in Regierungsverantwortung mitten hinein ins postfaktische Zeitalter«. Alle bekannten Fakten sprechen gegen Abschiebungen nach Afghanistan. PRO ASYL wirft dem Bundesinnenminister und den abschiebereiten Bundesländern vor, die sachgerechte Lageeinschätzung des UNHCR nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Die Lageeinschätzung des UNHCR ist eindeutig: Der UNHCR stellt in seinem Bericht fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem »innerstaatlichen bewaffneten Konflikt« im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen sei. Aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage könne man gar nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland entscheiden.

Mit der Etikettierung »junge, alleinstehende Männer« oder »Straftäter« soll nach Auffassung von PRO ASYL die Hemmschwelle für Abschiebungen in ein Kriegs- und Krisengebiet gesenkt und Akzeptanz geschaffen werden. Auch Abschiebungen von jungen, alleinstehenden Männern oder Straftätern in ein Kriegs- und Krisengebiet sind bedenklich, da die Betroffenen sehenden Auges in eine Gefährdungslage geführt werden.

PRO ASYL fordert erneut, dass aufgrund der aktuellen Faktenlage alle in der Vergangenheit abgelehnten Asylanträge neu zu bewerten sind. Der UNCHR hat in seinem Bericht aufmerksam gemacht, dass »die Bewertung des Schutzbedarfs stets aufgrund aller zum Zeitpunkt der Entscheidung verfügbaren, neuesten Erkenntnisse erfolgen muss. Bei einem bereits länger zurückliegenden negativen Abschluss eines Asylverfahrens wird somit häufig Anlass bestehen, aufgrund der Veränderung der Faktenlage eine neue Ermittlung des Schutzbedarfs vorzunehmen.«

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