Inklusive Disko

Behindertenbeauftragte

 

Inklusive Disko lädt ein

 

 

(–) Am Montag, dem 11. Januar 2016, startet um 18 Uhr im Kulturzentrum Franzis, Franziskanerstraße, unter dem Motto „After Work & All Together“ die erste inklusive Disko in Wetzlar. Veranstalter sind die Lebenshilfe, die Diakonie, die Kulturloge, das Franzis und die Stadt Wetzlar, die die Veranstaltung in einem Workshop im November vorbereitet haben. Eingeladen sind alle Menschen mit und ohne Behinderung. Besonders willkommen sind auch Flüchtlinge. Die inklusive Disko findet künftig an jedem zweitem Montag im Monat von 18 bis 22 Uhr im Franzis als „After-Work-Party“ statt.

Alle Jahre wieder

RECHTSPOPULISTISCHER blauer WETZLARSTOLLEN
stollenblau

Man nehme ein wenig nationale Parolen: „Deutschland muss Deutschland bleiben, Nationale Identität bewahren – Islamisierung verhindern“), solidarisiere sich mit Windkraftgegnern und Heimatvertriebenen. In den zahlreichen Vereinstreffen klopfe man den Teig der Verbundenheit und Abhängigkeit, gewürzt mit parteiübergreifenden Duz-Freundchaften. Man befreunde sich durch Wohltätigkeitsaktionen mit zahlreichen Schulen (Musikschule Wetzlar, Gesamtschule Solms, Freiherr-vom-Stein-Schule,Eichendorffschule, Goetheschule), engagiere sich im Lions Club und für Kinderheime. Gleichzeitig denunziere man KommunistInnen, Grüne und SozialdemokratInnen als VaterlandsverräterInnen. Vermeide es, Aufrufe gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu unterstützen, verzichte ganz auf die Erwähnung rechtsextremer Schandtaten und überspringe die Gedenktage, die die dunkle Seite der Deutschen thematisieren. Alle Jahre wieder weiterlesen

Und sie marschieren wieder so selbstbewusst wie vor 77 Jahren

Szenen in der Wetzlarer Altstadt wie in den dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte

Bundespräsident Joachim Gauck mahnte in seiner Rede anlässlich des Volkstrauertages 2015 vor dem deutschen Bundestag, dass sich Geschichte nicht wiederhole, wohl aber menschliche Verhaltensweisen. Wie wahr!

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Schlechter Journalismus oder bewusste rechte Hetze?

Hans-Jürgen Irmer (CDU) muss falsches Zitat löschen

Seit gestern findet man das falsche Trittin-Zitat nicht mehr auf der online-Ausgabe des Wetzlar Kuriers. Nachdem die AfD schon am 1. Oktober 2015 zu einer Gegendarstellung gezwungen wurde, hat Hans-Jürgen Irmer das Zitat mit dem Bild löschen lassen. Ob das reicht, ist fraglich, da die gedruckte Ausgabe in einer Auflage von 113.000 schon durch die ZeitungszustellerInnen der Zeitungsgruppe lahndill in alle Haushalte verteilt wurde.

 

trittin

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Der Wetzlar Kurier gewinnt an blauer Fahrt

„Rechtes“ Zitieren

„Weil sie Jürgen Trittin mit einem Satz zitierten, den er nie gesagt hat, müssen die Vize-AfD-Chefs Alexander Gauland und Albrecht Glaser eine Gegendarstellung abgeben…Gauland hatte Trittin die Deutschland-Äußerung bei seiner Rede auf einer AfD-Demo am 7. Oktober 2015 zugeschrieben. Auf YouTube lässt sich verfolgen, dass die Menge auf das vermeintliche Zitat mit wütenden Sprechchören wie „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“ reagiert.“ (zitiert aus www.zeit.de)
zitate

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Keine faulen Kompromisse auf Kosten der Menschenrechte!

Presseerklärung
5. November 2015

PRO ASYL: Keine faulen Kompromisse auf Kosten der Menschenrechte!

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem heutigen Spitzentreffen keine faulen Kompromisse zu schließen. „Schutzsuchende müssen den Zugang zu einem regulären Asylverfahren haben“, fordert PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt. Bei den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen geht es im Kern darum, Flüchtlingen den Zugang zu einem Asylverfahren zu verwehren. Das ist mit dem internationalen Flüchtlingsrecht nicht vereinbar.
CDU/CSU hatten am Wochenende ein Papier vereinbart, in dem sich die Union auf neue Asylrechtsverschärfungen und Maßnahmen verständigt hat, die die Integration von Schutzsuchenden verhindern. Die SPD hat bereits Kompromissbereitschaft signalisiert, auch wenn sie die Haft an den Grenzen ablehnt.

PRO ASYL ist alarmiert, dass CSU-Chef Horst Seehofer nun Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und dazu weitere afrikanische Staaten zu sicheren Herkunftsländern ins Gespräch bringt. Die Asylsuchenden aus diesen Ländern sollen künftig, so Seehofer, in den Transitzonen abgefangen und umgehend zurückgeführt werden. Die Vorstellung, diese Länder seien verfolgungsfrei, ist völlig absurd. Im ersten Halbjahr 2015 betrug die bereinigte Schutzquote[1] für Schutzsuchende aus Afghanistan 76,4%. Für Pakistan lag die Schutzquote bei 21,7%, für Bangladesch immerhin noch bei 22,0%. Von sicheren Herkunftsländern kann keine Rede sein.

PRO ASYL warnt davor, sich auf das rechtsstaatswidrige Konzept der Transitzonen zu einigen. Es soll laut Unions-Papier nach dem Vorbild des Flughafenverfahrens eingeführt werden. Asylverfahren in Transitzonen sind mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu vereinbaren, weil sie als Schnellverfahren die nötige Sorgfalt der Asylanhörung missen lassen, den Rechtsschutz einschränken und die Rechte der Asylsuchenden auf Beratung und Vertretung massiv erschweren werden. PRO ASYL warnt davor, dass eine sehr viel größere Gruppe betroffen sein könnte als die bislang diskutierten Asylsuchenden aus sog. „Sicheren Herkunftsländern“. Die Transitzonen sollen laut Gesetzentwurf (Stand 1.10.2015) auch auf Personen angewandt werden, deren Asylanträge aus anderen Gründen als „offensichtlich unbegründet“ erscheinen – das ist z.B. der Fall, wenn der „in wesentlichen Punkten das Vorbringen des Ausländers nicht substantiiert oder in sich widersprüchlich ist“ (§ 30 AsylG). Widersprüche werden in der Praxis den Betroffenen – oft zu Unrecht – vorgeworfen.

Inakzeptabel ist die Forderung, den Familiennachzug für Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, die subsidiär geschützt werden, für zwei Jahre auszusetzen. Dieses Vorhaben ist nicht nur grundgesetzfeindlich, sondern wird die Torschlusspanik bei Flüchtlingen verstärken. Bereits jetzt gehen in höherem Maße als zuvor Familien mit Kindern und Babys in die Flüchtlingsboote. Die Folge sind Dutzende von Toten in der Ägäis, viele mit Angehörigen in Deutschland.

Als „Desintegrationskurs“ bezeichnet PRO ASYL den Vorschlag der Bundesregierung, dass Asylsuchende künftig ihre Sprachkurse finanziell selbst tragen sollen. Die Kosten sollen auf das sog. soziokulturelle Existenzminimum angerechnet werden. Dieser Teil der Leistungen ist jedoch für die persönlichen Bedürfnisse, wie Telefonkarten, um mit den Verwandten zu telefonieren, oder Fahrkarten, um zu einem Rechtsanwalt zu fahren. Es ist absurd, Flüchtlingen nahezulegen, von dem ohnehin minimalen sogenannten Taschengeld, das ein menschenwürdiges Existenzminimum in Deutschland abdecken soll, die Teilnahme an einem Sprachkurs zu finanzieren.

PRO ASYL kritisiert, dass die jüngst eingeführte Sprachkursöffnung nur halbherzig erfolgt ist. Asylsuchende können bei den Sprachkursen nur berücksichtigt werden, wenn sie eine „gute Bleibeperspektive“ haben und soweit Kursplätze vorhanden sind. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur jene aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Ausgeschlossen sind bspw. Flüchtlinge aus Somalia oder Afghanistan, die ebenfalls eine hohe Anerkennungsquote haben: Für Afghanen liegt die Schutzquote bei 76,4 % und für Somalier bei 74,6 %. Offensichtlich legt die Bundesagentur für Arbeit nicht die tatsächliche Schutzquote zugrunde, die sich auf die entschiedenen Fälle bezieht, sondern die auf die Gesamtantragsteller (41,0 % für Afghanen, 29,5 % für Somalier).

[1] Die Schutzquote umfasst den Schutz nach Art. 16a GG, den Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz und nationalen Abschiebungsschutz. Die bereinigte Gesamtschutzquote errechnet sich, indem aus der Gesamtzahl der Entscheidungen des BAMF alle „formellen Entscheidungen“ herausgerechnet werden. Die „formellen Entscheidungen“ sind jene, in denen das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag trifft, sondern die Fälle sich bereits vor der behördlichen Entscheidung anderweitig erledigen.

Der Blues lebt in Girmes

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Der Blues lebt in Girmes

 

Wetzlar-Niedergirmes (red) „Homeless“ – „Heimatlos“ – mit diesem Titel ist die Girmeser Veranstaltungsreihe ‚Novemberblues‘ überschrieben, die sich in diesem Jahr mit den  Menschen beschäftigt, die ihre Heimat verloren haben und auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind.  Auftakt ist am Sonntag, 8. November um 11 Uhr mit einem Blues-Gottesdienst in der Christuskirche, Kirchstrasse 09.  Das „Vieux Carre“ mit den Protagonisten „Blues-Professor“ Dr. Adolf Klapproth, Posaune, Harald Lange, Clarinette und Hans-Werner Grünewald, Benjo und Gesang. Besser bekannt ist die Gruppe als „Red-Wings-New-Orleans-Jazz-Band“; unter diesem Namen hat sie bereits 10 Gottesdienste in Girmes gestaltet.  Die Songs der Farbigen aus dem 19. Jahrhundert, in denen es um Freiheit aus der Sklaverei, um Leben ohne Rassismus und das Beklagen der Toten ging sind die Folie auf der im Gottesdienst über Flucht und Vertreibung, Heimatlosigkeit und Leiden nachgedacht wird. Dazu berichten Flüchtlinge über ihren Leidensweg. Dazu stehen Texte und Gebete, die Leiden und Leben verbinden. Blues eben! Einen persönlichen Weg aus der Heimatlosigkeit haben zwei Flüchtlinge gewählt, die ihre Heimat in der Girmeser Kirchengemeinde gefunden haben und sich taufen lassen möchten.  „Die Hoffnung mitten im Leiden –  das haben uns die Farbigen auch in ihrem Blues vorgelebt.  Der Gottesdienst möchte Betroffenen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Mut machen, sich darauf einzulassen“, so Diakon Harald Würges, der den Gottesdienst leitet.   Eine Einladung zu einer  einfachen Mittagsmahlzeit und zu weiterführenden Gesprächen folgt  dem Gottesdienst. Weitere Informationen  und eine Anmeldung zum Hol- und Bringdienst für gehbehinderte Menschen gibt es beim Evangelischen Gemeindebüro, Telefon 06441 32879. Novemberblues ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von Evangelischer und Katholischer Kirchengemeinde, dem Arbeitskreis Flüchtlingshilfe, dem Laurentiuskonvent Laufdorf, der Blues-Kneipe „Bunte Katze“ sowie de Beauftragten für Migration und Integration in den Evangelischen Kirchenkreisen Braunfels und Wetzlar.

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Foto: Red-Wigs-New-Orleans-Jazzband

 

 

 

“Novemberblues” II

 

Oekumenisches Gedenken an die Reichsprogromnacht

 

Wetzlar-Niedergirmes (red) „In die Jahnstrasse nach Niedergirmes wurden sie deportiert, verschleppt  und aus der Stadt hinausgeworfen. Für die Wetzlarer Juden war dies der Anfang eines langen Leidensweges. Mit Liedern und Gebeten, Psalmen und Lebensgeschichten soll an ihr unermessliches Leid gedacht und unserer jüdischen Geschwister erinnert werden“ – so heißt es in der Einladung der Evangelischen und Katholischen Kirchengemeinde Niedergirmes. Das Gedenken findet am Sonntag, 08. November um 18 Uhr vor Ort, Jahnstrasse 3 in Niedergirmes, statt. „Unsere Teilnahme – ein Zeichen, dafür dass es sich nie wiederholen darf. Unsere Teilnahme – ein Aufruf dafür, wachsam zu sein“,  so heißt es weiter in der Einladung. Weitere Auskünfte gibt es im Evangelischen Gemeindebüro, Telefon 06441 32879.

 

Novemberblues III

Oekumenischer Friedensgottesdienst am Volkstrauertag

 

Wetzlar-Niedergirmes (red)  „Sie werden sicher wohnen“ – so ist er oekumenische Gottesdienst überschrieben, der am Volkstrauertag, Sonntag, 15. November,  um 09.30 Uhr in der Christuskirche in Niedergirmes, Kirchstrasse 09, stattfindet.  Dabei geht es um ein Gedenken an Menschen auf der Flucht.  Zeichen dafür ist eine „Wanderfriedenskerze“, die an diesem Tag in Girmes Station macht.  „Als ein Licht in der Dunkelheit für die vielen Flüchtlinge auf der Welt, in unserem Land, in unseren Nachbar-Häusern wurden  Kerzen auf die Reise geschickt durch die Gemeinden und Gruppen in unserer Region“, so heißt es in der Einladung.  „ Die notleidenden Menschen sind von Gott in sein Haus eingeladen, das berichtet uns das Erste Testament. Sind sie auch in unsere Häuser eingeladen? Was lässt diese Menschen ihre Heimat aufgeben? Wie viele Opfer gibt es auf der Flucht? Für sie möchten wir beten und »Menschen guten Willens« Hintergründe näher bringen.“  Dieser Gottesdienst  ist eingebunden in die Oekumenische Aktion „Wanderfriedenskerze“ und die Reihe  „Novemberblues“. Gestaltet wird er von Mitgliedern des Laurentiuskonventes, Laufdorf, Pfarrerin Ellen Wehrenbrecht und Flüchtlingen im Asyl.  Ein Kirchen-Cafe nach dem Gottesdienst lädt Gesprächen und Kontakten ein. Weitere Informationen und Anmeldung zum Hol- und Bringdienst für gehbehinderte Menschen gib es im Evangelischen Gemeindebüro, Telefon 06441 32879

 

Novemberblues IV

Blues in Girmes hat einen Namen: „Bunte Katze“

Wetzlar-Niedergirmes (red) Begleitend zur Reihe „Novemberblues in Niedergirmes bietet des Kultur- und Szene-Kneipe „Bunte Katze in Niedergirmes, Naunheimer Strasse 10, einige Blues-Konzerte. Es beginnt am Samstag, 07. November um 20 Uhr mit den „Worried Skiffle Gamblers“. Die „Fetzer-Bluesband“ setzt die Reihe am Freitag, 14. November um 20 Uhr fort, und am 20. November gibt es eine CD-Release Party  der Gruppe „Bluesrange“. Eintrittspreise und weitere Informationen gibt es unter der Telefon Nummer 0441 1000 oder der mailadresse  petravonschenk@web.de.

 

Bundesregierung plant verstärkt Abschiebungen nach Afghanistan

Presseerklärung
26. Oktober 2015

Bundesregierung plant verstärkt Abschiebungen nach Afghanistan
Lage im Lande gefährlicher denn je
PRO ASYL: Bundesregierung will Handlungsfähigkeit gegen alle Fakten beweisen

Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Afghanistan künftig verstärkt abschieben. Diese Absichtserklärung drang im Vorfeld der sonntäglichen Konferenz der Staats- und Regierungschefs aus den Staaten entlang der sogenannten Balkanroute nach außen. Was die Bundesregierung hier plant, steht in massivem Gegensatz zur Situation in Afghanistan, die instabiler ist als je in den letzten Jahren.

Der Konflikt hat in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als in den Vorjahren, berichtet die UN-Afghanistan-Mission. Zwischen Januar und Juni sind demnach 1592 Zivilisten getötet und 3329 weitere verletzt worden. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate, Sprengsätze und ähnliches. „Die nackte Statistik ziviler Opfer spiegelt nicht in ausreichendem Maße den Horror der Gewalt in Afghanistan wieder“, hatte Unama-Chef Nicholas Haysom zur Halbjahresstatistik erklärt.

Die FAZ berichtete am 6.10.2015 unter dem Titel „Scherbenhaufen Kundus“, wie das Land seit zwei Jahren dem Abgrund entgegen schlittere. Die Eroberung und mehrtägige Besetzung von Kundus sei ein Wendepunkt für Afghanistan, galten doch die größeren Städte den modernen Eliten trotz regelmäßiger Bombenanschläge noch immer als relativ sicher vor dem Zugriff der Taliban. Damit sei es vorbei. Offenbar nicht für die Bundesregierung, die verstärkt abschieben will.

PRO ASYL kritisiert die Haltung der Bundesregierung als Weltfremdheit mit Vorsatz. Von den geplanten Abschiebungen könnten 7000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von Ihnen sind in Deutschland nur geduldet, weil die Rechtsprechungspraxis insbesondere die Abschiebung alleinstehender junger Männer für möglich hält – mit dem Tenor, diese hätten im relativ sicheren Kabul die Möglichkeit, sich als Tagelöhner über Wasser zu halten.

PRO ASYL hat die Bundesinnenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder gebeten, aus der sehr zurückhaltenden Abschiebungspraxis aller Bundesländer die notwendige Konsequenz zu ziehen, und die lediglich geduldeten Afghanen mit einem Aufenthaltstitel zu versehen. Abgeschoben hatte man nämlich nur wenige afghanische Staatsangehörige, in der Regel Straftäter.

Diesen Zustand der Nichtabschiebung bei gleichzeitiger Verweigerung eines Status will die Bundesregierung offenbar jetzt beenden – zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Missbraucht werden soll die Debatte um das aufenthaltsrechtliche Schicksal der bereits hier lebenden zur Abschreckung derer, die sich aktuell in Afghanistan zur Flucht entschließen. In der Tat wollen sich viele Menschen in Afghanistan angesichts des Scherbenhaufens nach Kundus nicht mehr mit Verharmlosungen abspeisen lassen, welche neue Afghanistanstrategie des Westens auch immer verkündet wird.

Appell an den Bundesrat: Dieses Gesetz muss gestoppt werden

Presseerklärung
15. Oktober 2015

PRO ASYL kritisiert Ausgrenzung und Integrationsverweigerungsgesetz
Appell an den Bundesrat: Dieses Gesetz muss gestoppt werden

PRO ASYL kritisiert das vom Bundestag verabschiedete „Asylbeschleunigungsgesetz“ als Integrationsverweigerungsgesetz. Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt. Die Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes und die Ausweitung der Residenzpflicht werden die Unterbringungsproblematik verschärfen und Integration verhindern.

Der Bundestag hat ebenfalls eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, nach der Flüchtlinge in den auf die Erstaufnahme folgenden Gemeinschaftsunterkünften nur noch Sachleistungen erhalten können. Ihnen soll das soziokulturelle Existenzminimum nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Der Bundestag produziert mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden, denn vom soziokulturellen Existenzminimum sind auch Telefonkosten, Lesestoff, Genussmittel etc. umfasst, für deren Verteilung die Behörden zuständig sein werden.

PRO ASYL kritisiert das Gesetzesvorhaben als Programm der Entwürdigung von Menschen und schließt sich der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins an, der von einem offenen Verfassungsbruch ausgeht. Insbesondere die Möglichkeit der Leistungseinschränkungen für Menschen, die ausreisen sollen, ist von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“

Diesen Maßstab missachtend wurde in den Beratungen das Gesetz nochmals verschärft. Geduldete, denen man vorwirft, an ihrer Abschiebung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, sollen nun nicht einmal mehr das menschenwürdige Existenzminium erhalten. Es soll ihnen der Barbetrag („Taschengeld“) und selbst der Anspruch auf Bekleidung gestrichen werden.

Das Gesetzespaket darf nicht ohne eine angemessene öffentliche und parlamentarische Diskussion sang und klanglos verabschiedet werden. Obschon eine breite Mehrheit der zivilgesellschaftlichen Akteure von den Kirchen über die Wohlfahrtsverbände bis zu juristischen Vereinigungen und Menschenrechtsorganisationen das Gesetz ablehnt, haben sich die Bundesländer bisher in den Verhandlungen mit Kritik zurückgehalten, um finanzielle Mittel des Bundes zu erhalten. Aber jedes Asylrechtsgesetz, das vorrangig auf Abschreckung setzt und nur kurzfristige finanzielle Hilfen ermöglicht, wird scheitern.

PRO ASYL appelliert an den Bundesrat, diesem Gesetz in dieser Form die Zustimmung zu verweigern. Es greift eklatant in die Zuständigkeit der Bundesländer ein und will Bundesländern und lokalen Ausländerbehörden untersagen, Abschiebungen anzukündigen. Die Ausdehnung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird Gewalteskalationen im Winter befördern, mit denen sich dann die Bundesländer und Kommunen auseinandersetzen müssen.