hessencam unerwünscht

„Christen Verfolgung – Betroffene berichten“ – hessencam darf nicht berichten

P1030777 2Am Sonntag, den 1. März 2015 wollten wir über die Veranstaltung „Christen Verfolgung – Betroffene berichten“ berichten. Die Veranstaltung fand im ERF-Mediengebäude statt. Veranstalter waren  Christlichen Medienverbund KEP e.V. , ERF Medien, Evangelische Allianz Wetzlar und der Evangelischer Arbeitskreis (EAK) der CDU Lahn Dill.

Nach einer schriftlicher Anfrage  5 Stunden vor der Veranstaltung (s.u.) bekamen wir einen Anruf  von Pfarrer Thomas Schech,  Vertreter der evangelischen Allianz Wetzlar (Mitveranstalter). Seine Antwort auf unsere Anfrage lautete: Zum Schutz der ReferentInnen sollten keine Bildaufnahmen gemacht werden, Tonaufnahmen seien aber möglich. Pfarrer Schech betonte, dass  diese Vereinbarung mit allen anderen Veranstaltern abgesprochen sei und wir herzlich Willkommen seien.

Als ich, Joachim Schaefer, das ERF-Gebäude betrat, wurde ich sofort von dem Vorsitzenden des EAK (Evangelischer Arbeitskreis Lahn-Dill /CDU) Herrn Eckhard Nickig darauf hingewiesen, dass Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet seien. Ich entgegnete ihm, dass mir eine Presseakkreditierung für Tonaufnahmen telefonisch zugesagt worden wäre.

IrmererfAnschließend kam Pfarrer Schech zu mir, entschuldigte sich und meinte, man hätte sich jetzt doch anderes entschieden. Um die Betroffenen zu schützen, müsse man auf auch auf Tonaufnahmen verzichten.  Während ich mit ihm redete, kam der Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer (CDU) und meinte: „Es gibt keine Bild- und Tonaufnahmen  –  die Diskussion ist beendet“. Als ich ihn darauf hinwies, dass ich mit ihm keine Diskussion führe und er auch nicht Veranstalter sei, warf  Herr Irmer  mehrere Vorwürfe in die Runde:  hessencam verfälsche  Aufnahmen  und hätte auch schon trotz Filmverbot heimlich gefilmt. Diese Vorwürfe wurden nach der Veranstaltung auch von Frau Irmer-Wülfing wiederholt. Sie sprach sogar von Filmmanipulationen, die wir betreiben würden.

Während der Veranstaltung  wurden von ca. 4 Journalisten Bilder gemacht. Die WNZ und der Wetzlar Kurier war durch Herrn Franz Ewert vertreten. Der ERF machte selbst Tonaufnahmen. Nach der Veranstaltung fragte ich zwei Referenten – also Betroffene. Beide sagten mir, sie hätten keine Probleme mit Filmaufnahmen gehabt und hätten auch im Vorhinein kein Filmverbot ausgesprochen. Ich bin mir sicher, dass die dritte Referentin auch keine Probleme mit Filmaufnahmen gehabt hätte, weil sie sich mit Bild und Name auf dem Einladungsflyer abbilden ließ (s.u.). Wahrscheinlich wären die ReferentInnen dankbar gewesen, wenn ihr Anliegen durch ein zusätzliches Medium Öffentlichkeit bekommen hätte.

Der bekannte Vorwurf, man kümmere sich in den deutschen Medien zu wenig um die Christenverfolgung, bekommt hier eine anderen Blickwinkel.

P1030776Das absolute Bild- und Tonaufnahmeverbot ist auch deswegen unverständlich, da folgende Redner auftraten: Es moderierte Michael von Ende (ERF). Eine Einführung in das Thema gab  Christoph Irion (KEP). Die Verabschiedung sprach Hans-Jürgen Irmer (MdL). Warum wir sie nicht filmen durften, bleibt uns ebenfalls unverständlich.

Im Anschluss an die Veranstaltung erhielten wir eine Erklärung von Herrn Michael vom Ende (ERF), in der er mitteilte, dass man sich ungenau ausgedrückt hätte.Ton und Bewegtbilder waren unerwünscht, Bilder waren jedoch erlaubt.

 


Anhang

Hier unsere  Anfrage – 01.03.2015 09:44 –

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden gerne über Ihre heutige Veranstaltung  „Christen Verfolgung – Betroffene berichten“
berichten.

Entschuldigen Sie die kurzfristige Anfrage. In der Hoffnung auf eine positive Antwort grüßt Sie

Joachim Schaefer

Tel.: 06441/42493

Sollten Betroffene nicht gefilmt werden wollen, nehmen wir natürlich darauf Rücksicht. Wir bitten Sie nur, uns vorher zu informieren, welche Personen nicht gefilmt werden möchten.“

 

Einladungsflyer:

http://www.evangelische-allianz-wetzlar.de/wp-content/uploads/downloads/2015/02/DEA_Christenverfolgung.pdf

 

Ein Gedanke zu „hessencam unerwünscht“

  1. Sehr geehrter Herr Schäfer, darf ich drei Dinge kommentieren?
    1. Leider kam Ihre Anfrage an einem Sonntagnachmittag an eine Firmenadresse nicht zu einem glücklichen Zeitpunkt. Weil verständlicherweise keine Rückmeldung kam, wählten Sie den telefonischen Weg.
    2. Wie Sie schreiben, hatte Herr Schech sich für die kurzfristig andere Entscheidung bzgl. des Filmens nach Rücksprache mit den Referenten genauso wie ich mich für meine ungenauen Ausdruck entschuldigt. Insgesamt galt: Der Schutz der Betroffenen hat höchste Priorität.
    3. Leider empfinde ich Ihre Überschrift („hessencam darf nicht berichten“) sehr tendenziös. Selbstverständlich durften Sie berichten, wie alle anderen auch – eben nur nicht mit Bewegtbild! Wie alle anderen auch. Natürlich ist das für ein Medium wie „hessenCAM“ eher schwierig. Aber ein geschriebener thematischer Artikel statt der Dokumentation einer (persönlichen?) Fehde hätte mir besser gefallen…

    Michael vom Ende, Moderator der Veranstaltung
    3.

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