Kopftuchtragende Mädchen und Frauen, die bei der Stadt Wetzlar ein Schul- oder Berufspraktikum machen wollen, werden nicht angenommen. Ihnen wird nahe gelegt, das Kopftuch während ihrer Dienstzeit abzulegen. Das Kopftuch wird demnach als religiöse oder politische Meinungsäußerungen gegenüber den KundInnen der Stadt verstanden.
Stattdessen wird ihnen eine Praktikumsplatz angeboten, in denen sie keinen direkten Kontakt mit KundInnen haben. Die Stadt Wetzlar bezieht sich dabei auf das hessische Beamtengesetz, in dem es heißt:
§ 68 II Beamtengesetz
Beamte haben sich im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral
zu verhalten. Insbesondere dürfen sie Kleidungsstücke, Symbole oder andere
Merkmale nicht tragen oder verwenden, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden. Bei der Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 ist der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen.
Erstaunlicher Weise wird KundInnen im Pflegebereich der Stadt Wetzlar – sprich Altenheim-BewohnerInnen – das Kopftuch „zugemutet“. Mädchen mit dem Berufswunsch „Erzieherin“ haben da keine Chance.
Wie ist Eure Erfahrung damit? Was habt Ihr erlebt? Wir sind sehr interessiert, Eure Erfahrungen und Einschätzungen zu hören. Vielleicht gibt es ja Beispiele, die belegen, dass das „Wetzlarer Gesetz“ nicht so streng ausgelegt wird!?
hier ein Schreiben der Stadt Wetzlar (2012)
Die Antiidiskriminierungsstelle ADS hat im Rahmen ihres Projekts „Forschungslücken schließen“ eine Expertise zur „Diskriminierung von Musliminnen
und Muslimen im Kontext Arbeitsleben“ (PDF-Download) erstellen lassen. Ausführungen zum Thema Kopftuch im öffentlichen Dienst finden man ab Seite 54ff:
Im Gespräch mit Mürvet Öztürk (MdL, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wurde das Thema „Kopftuch“ angesprochen. Danach könnte die Frage lauten: Ist das Kopftuchverbot für Nicht-Beamtinnen, bzw. Praktikantinnen im öffentlichen Dienst eine nachweisbare Diskriminierung?
Traurig das sowas im jahre 2013 noch passiert, das menschen wegen ihrer religion diskriminiert wird. Traurig
Mir ist das rätselhaft, warum eine Frau sich an die Bekleidungsvorschriften einer Glaubensgemeinschaft hält, die sie für halbwertig erklärt (Sure 4, Vers 11). Meine mögliche Aussage, dass es keinen Gott giebt, wäre doppelt , gegenüber der Aussage einer Frau zu werten, die behaupten würde, dass es einen Gott giebt.
„Dein Kommentar muß noch moderiert werden“ Was soll das?
O.K., ein Komma fehlt. Was soll da moderiert werden?
Wenn die Grünen in Hessen weitestgehend den islamischen Religionsunterricht den türkischen Behörden via Ditib überlassen wollen. Nun ja. Ich trete für die Bremer Klausel Artikel 141 GG ein.
Glauben ist reine Privatsache.