Kurzmitteilungen

Menschenrechte als Eckpfeiler der Flüchtlingspolitik

Presseerklärung

1. Oktober 2015

Menschenrechte als Eckpfeiler der Flüchtlingspolitik – Amnesty und PRO ASYL fordern nachhaltige Lösungen auf europäischer und nationaler Ebene

BERLIN, 01.10.2015 – Zum Nationalen Tag des Flüchtlings warnen Amnesty International und PRO ASYL vor weiteren Abschottungsmaßnahmen an den Außengrenzen und innerhalb der EU sowie vor Verschärfungen im Asylrecht. Stattdessen müssen jetzt auf dem positiven zivilgesellschaftlichen Engagement aufgebaut und nachhaltige Lösungen beschlossen werden, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.

„Jede Form der Abschottung schafft erst recht Probleme und verschiebt diese nur in andere Regionen. Wenn die EU mit anderen Staaten in der Flüchtlingsfrage kooperiert, dann muss das Wohl der Schutzsuchenden und die Einhaltung ihrer Menschenrechte oberste Priorität haben“, so Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty in Deutschland. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt kritisierte den Versuch, die Türkei zum Türsteher Europas zu machen.

Auf Ablehnung bei beiden Organisationen stößt auch der Militäreinsatz im Mittelmeer, an dem sich die Bundeswehr beteiligen soll. „Wenn die Europäische Union Militär gegen Schlepper einsetzt, gefährdet sie die Flüchtlinge. Den verzweifelten Menschen wird der letzte Fluchtweg versperrt“, sagt Burkhardt. PRO ASYL und Amnesty fordern sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge in die Europäische Union. „Nur eine konsequent an den Menschenrechten orientierte Außenpolitik würde dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte nachhaltig vorbeugen und so verhindern, dass Menschen sich auf die Flucht machen müssen“, ergänzt Çalışkan.

„Auch innerhalb der EU dürfen Grenzzäune und Mauern nicht zur Normalität und Ungarn darf nicht das Paradebeispiel der europäischen Flüchtlingspolitik werden“, so Çalışkan in Reaktion auf die Ereignisse der letzten Wochen. Vergangene Woche hatten die EU-Regierungschefs unter anderem die Einrichtung von sogenannten Hot Spots in den EU-Staaten mit Außengrenze beschlossen. Aus diesen Hot Spots sollen dann bestimmte Flüchtlinge in andere EU-Staaten verteilt werden. „Durch die Hot Spots könnten menschenunwürdige Haftlager innerhalb der EU entstehen“, warnt Burkhardt.

Beide Organisationen kritisieren den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Asylrecht, der gerade in den Bundestag eingebracht wurde. „Das Gesetz verschärft Konflikte anstatt sie zu lösen. Die Verlängerung des Aufenthaltes in der Erstaufnahme auf sechs Monate wird auf Dauer zu menschenunwürdigen Zuständen führen. Dies ist ein Integrationsverhinderungsgesetz: Wenn man die Möglichkeit hat zu Freunden oder Verwandten zu ziehen, dann muss einem das erlaubt werden“ so Burkhardt. „Es ist uns unverständlich warum nach mehrfacher Überarbeitung der Gesetzentwurf weiterhin die menschenrechtswidrigen Leistungskürzungen und die Ausweitung der vermeintlichen „sicheren Herkunftsstaaten“ Teil des Programms sind“, sagt Çalışkan.

Sowohl Çalışkan als auch Burkhardt zeigen sich irritiert über die mangelnde Einbeziehung der Zivilgesellschaft und kritisieren den Ablauf als „Hauruckverfahren“. Amnesty International und PRO ASYL appellieren an die Bundestagsabgeordneten jetzt noch ihren Einfluss geltend zu machen, um die kritisierten Verschärfungen zu verhindern. „Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, wenn Menschen außer Landes getrieben werden, indem man ihnen die Sozialleistungen unter das menschenwürdige Existenzminimum kürzt“, sagt Burkhardt.

Hilfsbedürftige werden als Schachfiguren missbraucht

Presseerklärung

14. September 2015

 

PRO ASYL zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen

Hilfsbedürftige werden als Schachfiguren missbraucht

 

Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch die Bundesregierung erachtet PRO ASYL als Missbrauch von hilfsbedürftigen Flüchtlingen zur Durchsetzung politischer Interessen. „Die Flüchtlinge werden von Deutschland behandelt wie die Bauern auf dem Schachfeld der Mächtigen“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Deutschland möchte offensichtlich Druck auf die anderen EU-Mitgliedstaaten ausüben. Grenzkontrollen werden die Flucht der Menschen nicht verhindern. Aber sie werden das Leid der Flüchtlinge vergrößern, sie auf längere Wege in der anbrechenden Kälte durch Europa verweisen. Neue Profitmöglichkeiten für Schlepper werden geschaffen.

 

PRO ASYL fordert die Öffnung der Grenzen in der EU und legale Zugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Wir erwarten, dass Staaten wie z.B. Frankreich, Großbritannien und Dänemark ihre Grenzen öffnen und bereit sind Flüchtlinge einreisen zu lassen.

 

Zusätzlich muss die Zuerkennung eines Schutzstatus für Flüchtlinge durch einen EU-Mitgliedstaat von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden. Flüchtlinge brauchen europäische Freizügigkeit, sie hätten dann die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz frei zu suchen und zu denjenigen Menschen zu gelangen, zu denen sie Verbindungen haben. Nach jetzigem Recht müssen sie de facto 5 Jahre im Land der Ersteinreise und der Anerkennung ausharren (Daueraufenthaltsrichtlinie Artikel 4).

 

PRO ASYL erachtet über dies die Einführung der Grenzkontrollen als rechtswidrig. Nach § 25 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex kann ein Mitgliedstaat die Binnengrenzen kontrollieren, sofern eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sofortiges Handeln erfordert. Zunächst können die Kontrollen für zehn Tage eingeführt werden. Die Anwendbarkeit dieser Regelung trifft auf die derzeitige Situation nicht zu. Flüchtlinge sind Schutzsuchende und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.

 

Die Einführung von Grenzkontrollen schafft neue Gefahren – die Flüchtlinge sind gezwungen, über Wald und Wiese ins Land zu kommen und im Freien zu campieren. Die derzeitige Belastung bei der Erstaufnahme wird hierdurch nicht entschärft, sondern nur verlagert. PRO ASYL geht davon aus, dass keine Grenzkontrolle tausende von Schutzbedürftigen davon abhalten kann, innereuropäische Grenzen zu überschreiten.

 

PRO ASYL fordert eine Entbürokratisierung der Aufnahme in Deutschland. Wer die Möglichkeit hat, bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen, muss dies dürfen. Der Zwang bis zu 3 Monate, nach den aktuellen Plänen der Regierung bis zu 6 Monate, in der Erstaufnahme auszuharren, muss aufgehoben werden. PRO ASYL geht davon aus, dass ein erheblicher Anteil der syrischen, afghanischen und irakischen Flüchtlinge in Deutschland bei Bekannten und Verwandten unterkommen kann. Hier leben europaweit die größten Communities dieser Flüchtlingsgruppen.

 

Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen

Pressemitteilung Regierungspräsidium Gießen

Witteck schafft gutes Fundament für die Bewältigung der Flüchtlingsaufgaben

„Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen“, sagt Regierungspräsident (RP) Dr. Lars Witteck. Daher hat der RP angesichts der ständig wachsenden Flüchtlingszahlen und der neusten Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit Wirkung vom 1. September eine behördenübergreifende Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung und des Regierungspräsidiums Gießen, ins Leben gerufen. Mit dieser Organisationsstruktur sollen alle relevanten Bereiche des Flüchtlingswesens von der Unterbringung, der Koordination der Außenstellen sowie der externen Dienstleister über die ärztliche Versorgung und die Materialbeschaffung bis hin zur Personalgewinnung und der Rückführung derjenigen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, abgedeckt werden.

„Um jeden in Hessen ankommenden Flüchtling adäquat aufnehmen zu können, ist es unabdingbar, dass alle mit der Unterbringung befassten Stellen Hand in Hand arbeiten und bestehende Strukturen den gewachsenen Anforderungen angepasst werden“, erläutert Witteck sein Vorgehen. Die neue Organisationsform sei ein gutes Fundament für die Bewältigung der anstehenden Flüchtlingsaufgaben und ermögliche eine eng verzahnte Zusammenarbeit und kurze Kommunikationswege. Mit Ministerialrat Ralf Stettner als neuem Leiter dieser Projektgruppe habe er zudem einen mit Stabsarbeit bestens vertrauten Kollegen aus der Hessischen Staatskanzlei gewinnen können.

„Aufgrund der massiv gestiegenen Flüchtlingszahlen in den letzten Wochen und Monaten konnte die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen ihre Aufgaben mit dem vorhandenen Personal und der klassischen Verwaltungsstruktur nicht alleine schultern“, so der RP. Daher sei bereits seit geraumer Zeit ein Großteil der Belegschaft aus allen Bereichen des Regierungspräsidiums unterstützend tätig. Dies geschehe sehr lösungsorientiert und häufig weit abseits der gewohnten Arbeitsweisen. Darüber hinaus seien knapp 60 Mitarbeiter aus der gesamten Landesverwaltung ins Regierungspräsidium abgeordnet, um unterstützend tätig zu werden. „Inzwischen haben selbst 15 pensionierte Landespolizeibeamte ihre Hilfe angeboten, die wir gerne annehmen“, so Witteck.

„Ich bin sehr erfreut über die große Unterstützung, die uns in diesen Tagen aus allen Bereichen der Landesverwaltung zuteilwird und die uns die Möglichkeit eröffnet, diese große Herausforderung zu meistern“, dankt Witteck allen Beteiligten. Angesichts seines bevorstehenden Ausscheidens sei er froh, einen geordneten Übergang seiner Amtsgeschäfte gewährleisten zu können.

Menschenrechtsinstitut mahnt zur Sachlichkeit in Asyldebatte

Menschenrechtsinstitut mahnt zur Sachlichkeit in Asyldebatte

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnt zur Sachlichkeit in der Asyldebatte. In den Diskussionen über die Flüchtlingspolitik in Deutschland sind zunehmend Äußerungen zu hören, die wie Anfang der 1990er Jahre Stigmatisierung, Rassismus und Gewalt befördern. Dazu erklärt das Institut:

„Die demokratischen Parteien in Bund, Ländern und Kommunen sollten sich dringend darauf verständigen, sachlich über Schutz suchende Menschen zu sprechen. Zur Beachtung der menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen gehört es auch, Flüchtlinge nicht pauschal zu verdächtigen und zu diskriminieren. Das ist notwendig, um sich von populistisch und rassistisch agierenden Parteien und Gruppierungen wie der NPD, AfD und Pegida abzugrenzen. Diese versuchen gegenwärtig, den Diskurs auch auf der lokalen Ebene zu beeinflussen, indem sie etwa Protest gegen Unterkünfte von Asylsuchenden initiieren und Bedrohungsszenarien schüren.

Debattenbeiträge, die Menschen vom Westbalkan mit dem Schlagwort ‚Asylmissbrauch‘ in Zusammenhang bringen, missachten das individuelle Recht auf Asyl. Wesentlicher Bestandteil dieses Rechts ist, dass jeder Mensch Zugang zu einem Asylverfahren hat, in dem unvoreingenommen geprüft wird, ob die Voraussetzungen für Schutz vorliegen. Wer einen Asylantrag stellt, übt dieses Recht aus, er missbraucht es nicht.

Gruppen von Menschen aufgrund ihrer Herkunft unter den Pauschalverdacht zu stellen, sie würden Rechte missbrauchen, ist in der Rhetorik diskriminierend, populistisch und gefährlich. Auch in Ländern des Westbalkans kommt es zu schwerwiegenden Gefährdungslagen für einzelne Menschen, die ein Recht auf Schutz begründen können.

Vor gut zwanzig Jahren wurde das deutsche Asylrecht durch den sogenannten ‚Asylkompromiss‘ weitgehend eingeschränkt. In Politik und Medien war zuvor unter Schlagworten wie ‚Asylmissbrauch‘ massiv eine Einschränkung des Rechts auf Asyl gefordert worden; es kam zu einer regelrechten Stimmungsmache gegen Flüchtlinge. Es folgten unzählige Angriffe und Anschläge auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte, auf Migrantinnen und Migranten und ihre Wohnungen, bis hin zu mehrtägigen Pogromen und Mord. Die Tatorte Hoyerswerda, Hünxe, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen sind über Deutschland hinaus bekannt geworden. Überwiegend junge Täter fühlten sich offensichtlich im Recht und meinten, Rückhalt in der Bevölkerung zu haben.

Erfahrungen wie diese sollten alle politisch Verantwortlichen lehren, heute in der öffentlichen Debatte die Menschenrechte von Flüchtlingen zu achten und zu verteidigen.“

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer (2013): Die Aslydebatte in Deutschland: 20 Jahre nach dem Asylkompromiss.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/essay-no-14-die-asyldebatte-in-deutschland-20-jahre-nach-dem-asylkompromiss/

 

Pressemitteilung

29.07.2015

„Actioncamp“ im Wetzlarer Westend

„Actioncamp“ im Wetzlarer Westend

(–) Beim „Actioncamp“ im Nachbarschaftszentrum im Westend, das im Rahmen des „juki-Sommerferienprogrammes“ der Stadt Wetzlar stattfindet, gibt es noch freie Plätze. Auf die Teilnehmer wartet vom 17. bis 21. August eine Woche voller spannender Erlebnisse, jeweils von 8 bis 17 Uhr. Dazu zählen „Zocken in der Freizeithalle“, Schokoladenparcours, Trommeln bauen, Zumbatanz, Jonglieren, Besuch des Tierheims. Täglich gibt es ein gesundes Mittagessen. Anmeldung unter www.juki-wetzlar.de. Einfach einloggen, Tickets reservieren und im Stadtbüro abholen. Alle, die keinen Internetzugang haben, können sich telefonisch anmelden (06441-99-5161). Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro, Inhaber einer „WetzlarCard“ erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die gültige „WetzlarCard“ mussbeim Abholen der Tickets vorgelegt werden. Info-Telefon: 06441-99-5161 oder 06441-99-5160.

Freie Plätze beim Sommerferienprogramm

Freie Plätze beim Sommerferienprogramm

 

 

(–) Die Sommerferien nahen und damit viel freie Zeit für Kinder und Jugendliche. Beim „juki-Sommerferienprogramm“ der Stadt Wetzlar sind noch zahlreiche Plätze frei. Darauf weist das Jugendamt hin. Bei der ersten Kinder- und Jugendsprechstunde beispielsweise kann man beim Bürgermeister erfahren, wie Wetzlar regiert wird, und eigenen Wünsche äußern. Auch bei den Flohmarktterminen sind noch Standplätze zu haben. Teilnehmen kann jedes Kind ab sechs Jahren, auch in Begleitung von Erwachsenen. Voraussetzung ist, dass man ein Ticket für eine Standgebühr von zwei Euro bucht. Freie Kursplätze gibt es auch beim Poetry Slam Workshop, bei der Stadtführung mit „Bommel“, den Besuchen bei der Wetzlarer Neuen Zeitung, der Fahrt zu den Karl-May-Festspielen und ins Odysseum nach Köln, den Kochkursen und dem Schokoladenparcours. Auch bei den Angeboten Kindertheater, Basteln von Eulen-Uhren, Portraitmalen, Sommerbiathlon, Kung-Fu und Voltigieren sind noch Plätze frei, ebenso bei Leichtathletik und Beach-Volleyball, beim Schnupperschießen, Elektronik Dart, Angeln, bei der naturkundlichen Wanderung, Reitkursen, „Fairen Entdeckungsreisen“ und beim Tag unter Pfadfindern. Ale Informationen befinden sich auf der Internetseite des Sommerferienprogrammes www.juki-wetzlar.de. Dann einfach einloggen, Tickets reservieren und im Stadtbüro abholen. Info-Telefon des juki-Sommerferienprogrammes: 06441/99-5161 oder 99-5160.

Wie können Gesundheitsschäden bei extremer Hitze verhindert werden?

Sonne und Hitze – Gesundheit und Wohlbefinden: Wie können Gesundheitsschäden bei extremer Hitze verhindert werden?

 

Wetzlar/Dillenburg/Herborn, 1. Juli 2015

 

Der Sommer ist da und kommt in den nächsten Tagen so richtig in Schwung. Erwartet werden Tagestemperaturen von weit über +30º Celsius.

 

Sommerzeit ist die Zeit für Urlaub, Reisen, vermehrte Freizeitaktivitäten, Ferien auf Balkonien und vieles mehr. Bei solchen Temperaturen haben Mensch und tier einiges auszuhalten. Schön, wenn in der Sommerzeit das Wetter mitspielt. Weniger schön, wenn die hohen Temperaturen selbst für Hartgesonnene zur Belastung werden. Wie können Gesundheitsschäden bei extremer Hitze verhindert werden?

 

Die Sommerhitze birgt Gesundheitsrisiken besonders für ältere und pflegebedürftige Menschen. Große Hitze belastet den Körper. Grundsätzlich kann sich der Organismus an Hitze gewöhnen, dieser Anpassungsprozess verläuft insbesondere bei älteren und pflegebedürftigen Menschen langsamer und schwieriger als bei jungen Menschen. Ein besonderes Gesundheitsrisiko stellt große Hitze auch für Säuglinge und kleine Kinder, behinderte Menschen und chronisch kranke Menschen dar.

 

Durch starke Schweißabsonderung kommt es zu einer Veränderung des Flüssigkeitshaushaltes. Eine Hitzeerschöpfung entwickelt sich über mehrere Tage. Es kommt zu Abgeschlagenheit, Benommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit mit ausgeprägten Kreislaufstörungen, hervorgerufen durch den Flüssigkeitsmangel.

 

 

Der Hitzschlag ist ein lebensgefährlicher medizinischer Notfall. Beim Hitzschlag gerät die Körpertemperatur außer Kontrolle und steigt rasch an. Er entsteht durch Wärmestauung nach längerer Einwirkung hoher Temperaturen infolge unzureichender Wärmeabgabe.

 

Zeichen eines Hitzschlages sind:

  • ungewöhnliche Unruhe, eine heiße, rote, trockene Haut, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit, starkes Durstgefühl, Verwirrtheit, Krampfanfälle,
  • eine Eintrübung des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit.

Bei diesen Symptomen müssen Sie umgehend einen Arzt verständigen!

Die betroffene Person sollte bis zum Eintreffen des Arztes an einen kühlen Ort gebracht werden. Sorgen Sie für Luftzug.

 

Was können Sie bei einer Hitzewelle tun?

 

Schützen Sie sich vor der Hitze:

  • Lüften Sie nachts und morgens.
  •  Dunkeln Sie tagsüber die Räume mit Rollläden und Vorhängen ab.
  • Verschaffen Sie sich Abkühlung durch eine kühle Dusche.
  • Meiden Sie nach Möglichkeit die Mittagshitze und beschränken Sie die Tätigkeiten im Freien auf die Morgen- und Abendstunden.
  • Vermeiden Sie körperliche Belastungen, auch Sport!
  • Bleiben Sie nach Möglichkeit im Schatten.
  • Tragen Sie einen Sonnenhut, Sonnenbrille und leichte helle, nur lose anliegende Kleidung.
  • Benutzen Sie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor.
  • Lassen Sie niemals jemand in einem geschlossen geparkten Auto zurück!

 

 

Trinken Sie das Richtige:

  • Trinken Sie reichlich (kein Alkohol) Mineralwasser, Kräuter- und Früchtetees!
  • Warnhinweis: Falls Ihr Arzt Ihnen wegen einer Grundkrankheit empfiehlt, die Flüssigkeitsmenge zu reduzieren oder wenn Sie entwässernde Medikamente einnehmen, müssen Sie Ihren Arzt fragen wie viel Sie trinken sollen, wenn es heiß ist!
  • Meiden Sie Getränke mit Koffein, Alkohol und viel Zucker!
  • Meiden Sie sehr kalte Getränke, da diese Magenkrämpfe auslösen können!
  • Achten Sie auf ausreichende Salz-/ Mineralienzufuhr!

 

Unter www.dwd.de können Sie sich über Hitzewarnungen für Hessen informieren.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gesundheit des Lahn-Dill-Kreises in Herborn, Telefon 06441 407-1600 (Dr. Doris Heltweg).

 

 

 

 

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Fachdienst Kommunikation

Susanne Müller-Etzold

Karl-Kellner-Ring 51

35576 Wetzlar

Tel. 06441 407-1105

Fax 06441 407-1050

E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de

 

Ferienjobs unterliegen gesetzlichen Vorgaben

Jetzt schon an die Sommerferien denken: Ferienjobs unterliegen gesetzlichen Vorgaben

Die Sommerferien stehen vor der Tür, und damit beginnt für viele Jugendliche die Suche nach einem der heiß begehrten Ferienjobs. Frühzeitig und gut überlegt sollten Schülerinnen und Schüler nach einer solchen Beschäftigung Ausschau halten, empfehlen die Experten für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium (RP) Gießen. Ob ein Schüler eine Ferienarbeit ausüben darf, hängt nicht nur vom Alter oder der Dauer der angestrebten Arbeit ab sondern auch von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Behörde hat zu diesem Thema einen Flyer veröffentlicht, der auf wichtige Regelungen rund um den Ferienjob hinweist, beispielsweise zum erforderlichen Mindestalter oder zu gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten.

„Unabhängig von der Ferienzeit dürfen Kinder ausnahmsweise schon mit 13 Jahren einfache Beschäftigungen wie das Austragen von Zeitungen für maximal zwei Stunden täglich ausüben“, erläutert RP-Arbeitsschutzexperte Günter Foth. Auch bestimmte Tätigkeiten in privaten Haushalten, landwirtschaftlichen Familienbetrieben oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen von Kirchen und Vereinen seien erlaubt. Die Tätigkeit muss jedoch leicht und für Kinder geeignet sein und darf nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ausgeübt werden.

Bei einem vertraglichen Ferienjob in einem Unternehmen müssen Jugendliche mindestens 15 Jahre alt sein. Bei jenen, die zwar schon 15 Jahre alt sind, aber die neunte Klasse noch nicht beendet haben, ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Wer 15 Jahre alt, aber schon in der zehnten Schulklasse ist oder in sie versetzt wurde, für den gilt diese Begrenzung nicht. Für alle Jugendlichen über 15 Jahre gilt hingegen, dass die Arbeitszeit höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche betragen und nicht überschritten werden darf. Sollte es möglich sein, mit Mehrarbeit einen früheren Feierabend zum Beispiel am Freitag herauszuarbeiten, dann sind 8,5 Stunden täglich erlaubt. Gearbeitet werden darf an fünf Tagen in der Woche, im Regelfall aber nicht an Samstagen und Sonntagen. Ausnahmen, beispielsweise in Gaststätten, Krankenhäusern, Bäckereien oder in der Landwirtschaft, sind möglich.

„Wichtig ist auch, dass auf ausreichende Pausen der Jugendlichen geachtet wird“, betont Foth. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden betrage die Pausenzeit eine Stunde. Nachts, in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, sei eine Beschäftigung verboten. Aber auch hiervon gäbe es bestimmte Ausnahmeregelungen. Der Experte weist schließlich darauf hin, dass Arbeitsunfälle bei Ferienjobs entsprechend denen bei erwachsenen Arbeitnehmern gesetzlich versichert sind. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist der Arbeitgeber verpflichtet darauf zu achten, dass die Schüler keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. Er hat alle mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. „Verboten sind insbesondere unfallträchtige Tätigkeiten oder das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen wie Sägen, Pressen oder Fräsen. Bei der Beschäftigung dürfen die Schüler weder Erschütterungen, gesundheitsschädigendem Lärm noch Strahlen oder Giftstoffen ausgesetzt sein“, erläutert der Arbeitsschutzbeamte. Die genauen Rahmenbedingungen sollten vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden.

Ferienjobber im Ausland sind nicht durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert und sollten sich vorab über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz sind auf der Internetseite der Behörde (http://www.rp-giessen.de/) oder im Arbeitsschutzportal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden. Die Arbeitsschutzdezernate des Gießener Regierungspräsidiums bieten darüber hinaus umfangreiche Beratungen an. Von dort wird auch überwacht, ob die Regelungen zur Ferienarbeit von den Arbeitgebern eingehalten werden. Ansprechpartner sind Sarah Haustein und Günter Foth, zu erreichen unter 0641-3030.

Handelsabkommen mit den USA und Kanada – Chance oder Gefahr?

TTIP, CETA, ETC

Handelsabkommen mit den USA und Kanada – Chance oder Gefahr?

  • Wird durch das „Abkommen über Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“  TTIP und das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ CETA mit Kanada die Demokratie faktisch abgeschafft?
  • Schränkt TTIP den Verbraucherschutz ein?
  • Steigt das Wirtschaftswachstum durch TTIP wirklich an?

Diese und weitere Fragen rund um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden Prof. Dr. Helge Peukert (Uni Erfurt) und Stephan Grüger (Mitglied des Hessischen Landtags) am 19.06.2015 um 19 Uhr im Tasch´s Wirtshaus im SIXPACK (Franz-Schubert-Straße 3, 35578 Wetzlar) diskutieren.

Zu der öffentlichen Veranstaltung laden FWG Lahn-Dill, B90/Die Grünen Lahn-Dill und SPD Lahn-Dill gemeinsam ein.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Blutbad im Nordwesten Syriens

Blutbad im Nordwesten Syriens: Dutzende Drusen von Islamisten ermordet

Wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) aus drusischen Quellen erfuhr, haben sunnitische Extremisten der Al Nusra-Front und verbündete Gruppen der syrischen islamistischen Opposition am Mittwoch im Nordwesten Syriens Dutzende von Drusen ermordet. Unter den Opfern soll auch ein achtjähriges Kind sein, wird auf einigen Webseiten der Drusen berichtet. Dort wurden die Namen von 20 Ermordeten veröffentlicht. Die Al Nusra-Front ist der syrische Zweig des Terrornetzwerks Al Kaida.

Das Blutbad soll sich in der Bergregion „Simaq“ in der Provinz Idlib ereignet haben. Dort gibt es 17 drusische Ansiedlungen mit höchstens 30.000 Einwohnern. Rund 20.000 Flüchtlinge aus umkämpften Gebieten haben hier Schutz gesucht. Die drusische Religionsgemeinschaft ist ein Zweig der schiitischen Konfession. Ihre Anhänger leben vor allem im Libanon (ca. 280.000), in Syrien (ca. 700.000), in Israel (ca. 125.300) sowie in sehr geringer Zahl auch in Jordanien.

Die Provinz Idlib hatte 2011 zu Beginn der syrischen Revolte etwa 1.850.000 Einwohner, vor allem Sunniten und Angehörige kleinerer Minderheiten. Christen sind aus Idlib nahezu vollständig geflohen. Hier war der bewaffnete Widerstand gegen das Assad-Regime besonders stark. Die syrische Luftwaffe griff deshalb nicht nur Stellungen der Islamisten, sondern auch friedliche Ortschaften an, unter anderem mit Fassbomben. Ende Mai 2015 eroberten die Islamisten die gleichnamige Provinzhauptstadt Idlib. Die Kämpfer wurden dabei aktiv von der türkischen Regierung unterstützt.

Die syrische Opposition im Ausland, „die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“, hatte die Eroberung als „Befreiung“ bezeichnet. Die bewaffnete islamistische Opposition will in Syrien einen „rein-sunnitischen islamischen Staat“ gründen. Daher werden Minderheiten verfolgt und vertrieben. Das Assad-Regime wird vom Iran und der schiitischen Hisbollah unterstützt, der bewaffnete Widerstand von der Türkei und Saudi-Arabien.

Ende Mai behandelte der arabischsprachige katarische TV-Sender Al Jazeera den Chef der Al Nusra-Front, Abu Mohammed al-Golani, wie ein Staatsoberhaupt und gab ihm die Möglichkeit, stundenlang seine Ansichten kundzutun. Der Islamistenchef drohte mit „Rachefeldzügen gegen diejenigen, die Sunniten angegriffen haben“. Er forderte alle Nicht-Sunniten dazu auf, „sich dem wahren Islam“ zu wenden. Deutsche und internationale Medien bewerteten diese „Aktion“ von Al Jazeera als „eine PR-Offensive, um mehr Anhänger zu gewinnen.

Author: Kamal Sido, GfbV-Nahostreferent
E-Mail: nahost@gfbv.de, presse@gfbv.de