Die Grenze Europas darf keine Grenze des Todes sein

26.06.2018

Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Seenotrettung auf dem Mittelmeer
Anlässlich der Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum erklärt der Ständige Rat auf seiner heutigen (26. Juni 2018) Sitzung in Berlin:

„Mehr als 13.000 schutzsuchende Menschen sind seit Anfang 2015 im Mittelmeer ertrunken, mehr als tausend bereits in diesem Jahr. In den vergangenen Wochen und Tagen hat sich die ohnehin prekäre Situation weiter verschärft. Rettungsschiffen wird das Anlegen in europäischen Häfen verweigert. So sollen Bemühungen zur Seenotrettung entmutigt werden, und politische Interessen werden auf Kosten von Menschenleben verfolgt.

Wir erinnern daran, dass die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot im Völkerrecht verankert ist. Entweder der Staat nimmt sich dieser Aufgabe selbst an oder er muss nichtstaatliche Organisationen handeln lassen und sie unterstützen. Wer beide Wege blockiert, nimmt Leiden und Tod von Flüchtlingen sehenden Auges in Kauf. Dem Trend, so zu handeln, widersprechen wir als Kirche mit Nachdruck. Die grundlegenden Standards der Humanität dürfen niemals zur Disposition gestellt werden. Die Grenze Europas darf keine Grenze des Todes sein.

Die dramatische Situation im Mittelmeer zeigt: Gemeinsame Antworten im Geiste europäischer Solidarität sind notwendiger denn je. Die Staaten im Süden der Europäischen Union dürfen nicht alleingelassen werden. Anstelle nationalstaatlicher Egoismen braucht Europa eine faire Verantwortungsteilung, bei der jeder Staat seinen angemessenen Beitrag leistet.“

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