Falsche Unterschriften in den NPD-Listen

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Unregelmäßigkeiten bei der Kommunalwahl am 6. März 2016 im Zusammenhang mit dem Wahlvorschlag der NPD für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar und zum Kreistag des Lahn-Dill-Kreises

Polizei stellt Unterlagen bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Wetzlar und beim Kreiswahlleiter des Lahn-Dill-Kreises sicher.

Wetzlar/Dillenburg, 27. Januar 2016

Gemeinsame Presseerklärung des Gemeindewahlleiters der Stadt Wetzlar und des Kreiswahlleiters des Lahn-Dill-Kreises

 

Der Kreiswahlleiter des Lahn-Dill-Kreises, Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor und der Gemeindewahlleiter der Stadt Wetzlar teilen mit, dass am Dienstag, den 26. Januar 2016, bei den Wahlämtern der Stadt Wetzlar und des Lahn-Dill-Kreises durch die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Limburg Unterlagen aus den Wahlvorschlägen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zur Gemeindewahl in der Stadt Wetzlar und zur Kreiswahl im Landkreis Lahn-Dill im Einverständnis mit den Wahlleitern sichergestellt wurden.

Auslöser war, dass ein Bürger aus Wetzlar, der sowohl auf der Liste der NPD für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung als auch auf der Liste zur Wahl zum Kreistag für die NPD benannt ist, sich beim Gemeindewahlleiter der Stadt Wetzlar meldete und dort vortrug, er hab nie einen Antrag für eine Kandidatur bei der NPD unterschrieben und wisse nicht wie sein Name auf diese Liste gelangt sei.

Konfrontiert damit, dass von ihm sowohl ein Antrag auf Bescheinigung der Wählbarkeit als auch eine Zustimmungserklärung unterschrieben vorläge, erklärte der vermeintliche Kandidat, dass die Unterschriften nicht von ihm stammen würden. Die verantwortlichen Personen der Stadt Wetzlar konfrontierten daraufhin die Vertrauensperson für den Wahlvorschlag mit dem Sachverhalt, der für die NPD erklärte, selbstverständlich habe der vermeintliche Kandidat die Anträge und Erklärungen unterschrieben und es gebe dafür auch entsprechende Zeugen. Diese Behauptungen wurden später relativiert.

Der vermeintliche Kandidat meldete sich folgend erneut bei dem Gemeindewahlleiter und bei der Polizei in Begleitung eines weiteren Kandidaten beider Listen, der gegenüber dem Gemeindewahlleiter zugab, die Unterschriften des vermeintlichen Kandidaten gefälscht zu haben.

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Wetzlar unterrichtet im Hinblick darauf, dass beide Personen auch auf der Liste zum Kreistag der NPD stehen, den Kreiswahlleiter. Dieser stellte fest, dass die dem Kreiswahlleiter vorgelegten Unterlagen die gleiche, falsche Unterschrift tragen, wie die Unterlagen die dem Gemeindewahlleiter vorgelegt wurden. Beide Wahlleiter vereinbarten das weitere Vorgehen in der Sache eng abzustimmen. Zur weiteren Sachverhaltsermittlung wird der Kreiswahlleiter die beiden Kandidaten sowie auch die Vertrauenspersonen des NPD Wahlvorschlages in den nächsten Tagen vorladen. Darüber hinaus hat der Kreiswahlleiter, Verwaltungsdirektor Strack-Schmalor, mit dem Landeswahlleiter Kontakt aufgenommen. Dieser hat bestätigt, dass ein entsprechender Vorfall seitens des Landeswahlleiters bislang nicht bekannt ist.

Zwischen den Wahlleitern besteht Konsens zu einer ersten Bewertung: Sowohl der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wetzlar als auch der Kreiswahlausschuss des Lahn-Dill-Kreises haben am 8. Januar getagt und den Wahlvorschlag der NPD zugelassen, ohne dass nunmehr bestehende Verdachtsmomente bekannt waren. Das hat die Rechtsfolge, so die Wahlleiter, dass gem. § 14 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) die Listen in der Form, in der sie zugelassen wurden, nicht mehr verändert werden dürfen. Dies bedeutet, dass alle auf dieser Liste stehenden Personen – also auch der Kandidat, der sich an die Behörden gewandt hatte – auf dem Wahlzettel stehen werden. Beide Wahlleiter ergänzen: Die Wahlzettel wurden auch bereits beauftragt und gedruckt, sodass sie auch aus tatsächlichen Gründen nicht mehr geändert werden können.

Im Anschluss an die Wahl werden die Wahlausschüsse der Stadt Wetzlar und des Lahn-Dill-Kreises durch die Wahlleiter über die Vorgänge informiert und dann entscheiden, welchen Einfluss die Unregelmäßigkeiten auf das Ergebnis der Wahl haben werden. Die Wahlleiter sind sich bereits jetzt insofern einig, dass bezüglich des Kandidaten, der keine Erklärungen abgegeben hat, eine Zuerkennung von Mandaten nicht infrage kommen wird. In wie fern die Unregelmäßigkeiten Auswirkungen auf die Bewertung des Wahlergebnisses der NPD in der Stadt Wetzlar und im Lahn-Dill-Kreis haben werden, kann nach Angaben der Wahlleiter zur Zeit nicht eingeschätzt werden. Hier wird es unter anderem darauf ankommen, in welcher Weise sich die Vertrauenspersonen des Wahlvorschlages einlassen werden.

Letztlich obliegt die abschließende Bewertung der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Kreistag mit der Feststellung der Wahlergebnisse.

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