Sonntags-Frühstück in Girmes

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde

Sonntags-Frühstück in Girmes

 

Wetzlar-Niedergirmes (wü)  Der Wunsch nach einem gemeinsamen Sonntags-Frühstück stand bei einigen alleinstehenden Frauen in Girmes Pate. Die Evangelische Kirchengemeinde stellt auf Anfrage  Räumlichkeiten – in der Christuskirche – die Frauen ihre Arbeitskraft – zur Verfügung.  So treffen sich Sonntags-Morgen um 10 Uhr zwischen 8 und 12 Menschen zum gemeinsamen Sonntags-Frühstück und teilen nicht nur Brötchen, Wurst, Käse und Marmelade sondern sich auch gerne selber mit. Wer dazukommen möchte, ist herzlich eingeladen.

Das Sonntags-Frühstück gehört nun auch zum Senioren-Netzwerk der Gemeinde, dass mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Wetzlar ausgezeichnet wurde und in dem gemeinsame Mahlzeiten eine wichtige Rolle spielen – das Stadtteilfrühstück mittwochs um 09.00 Uhr –  tägliches Mittagessen der „Gesegneten Mahlzeit“ von Dienstag bis Freitag um 12.00 Uhr – das „Tafel-Cafe“ montags und donnerstags von 14.30 bis 17.00 Uhr sowie  dienstags bis freitags von 09.30 bis 12.00 Uhr, die Iss-Mit-Angebote im Tafel-Laden Bahnhofstrasse 7 immer am 2. und letzten Sonntag im Monat und immer am ersten Sonntag im Monat um 12 Uhr ein Mittagessen in der Christuskirche. Alle Termine sind „soziale Orte“, in denen es nicht nur um die Mahlzeiten sondern um eine soziales Geflecht geht, in dem sich Menschen fest machen können. Damit stellt die Evangelische Kirchengemeinde als Träger dieser Angebote wichtige Bausteine für die Zielgruppe der Senioren im „Soziale-Stadt-Gebiet“ Niedergirmes zur Verfügung.

Gehbehinderte Menschen werden durch einen Fahrdienst befördert; Anfragen dazu bitte an das Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde Niedergirmes, Kirchstrasse 7, Telefon 06441 32879.

Autokorso zur WM

Pressemitteilung vom 11.06.2014

Autokorso zur WM

 

Insbesondere nach Siegen der Deutschen Fußballnationalmannschaft rechnet die Polizei auch bei der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft mit ausgelassen feiernden Fans. Hier gehören fahnenschwenkende Fans zu Fuß ebenso dazu, wie Autokorsos durch die Innenstädte. Aber gerade diese Jubelfeiern sind für die Polizei nicht unproblematisch.

 

Hupen, zu hoher Geschwindigkeit, eingeschränkter Sicht des Fahrers, überfüllte Fahrzeuge, Rotlichtfahrten oder Vorfahrtsverletzungen stellen beispielsweise Verstöße nach der StVO dar. Alkohol oder Drogen am Steuer, Straßenverkehrsgefährdungen, Nötigungen im Straßenverkehr oder Verkehrsunfallflucht sind Straftaten, bei denen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen.

 

Die Polizei toleriert grundsätzlich Autokorsos bis zu einem gewissen Maß. Sie sind Ausdruck der Freude und des Jubels. Allerdings steht die Polizei hierbei im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Fußballfans, spontan ihre Siegesfreude zu zeigen und den Interessen Dritter, insbesondere der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer, die Beeinträchtigung durch Korsos auf ein erträgliches und vernünftiges Maß zu begrenzen.

 

Keine Toleranz zeigt die Polizei bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch wenn Teilnehmer eines Autokorsos während der Fahrt auf dem Dach oder der Motorhaube sitzen, in einem Cabrio stehen, sich aus dem Fenster lehnen oder auf Personen zufahren ergeben sich besonders gefährliche Situationen für alle Beteiligten. Solche Gefahren sind nicht zu unterschätzen und können zu schweren Verletzungen führen.

 

Bei aller Freude über den Erfolg der favorisierten Fußballmannschaft appelliert die Polizei gegenseitig Rücksicht zu nehmen und insbesondere bei Autokorsos Vorsicht walten zu lassen. Schnell wird die Freude über einen Sieg durch einen schweren Unfall getrübt.

 

 

Guido Rehr, Pressesprecher