Gastschulaufenthalte im Ausland

G8 zum Trotz: Gastschulaufenthalte im Ausland bleiben beliebt – und machbar!

Münster (ots) – 19.09.2013 Noch vor wenigen Jahren war die Unsicherheit groß: Kann ich als Schüler der verkürzten gymnasialen Oberstufe (G8) einen Schulbesuch im Ausland überhaupt noch realisieren? In welcher Jahrgangsstufe geht das? Wer garantiert mir die spätere Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen? Diese und viele weitere Fragen haben die Mitarbeiter der Austauschorganisationen wie TravelWorks tagtäglich von Eltern und Schülern gehört. Ein vermeintliches Dilemma: Der Wunsch nach einer High School-Auslandszeit versus die Sorge vor Nachteilen beim hiesigen Schulabschluss.

Heute steht fest: Gastschulaufenthalte boomen trotz G8. Im Schuljahr 2012/13 gingen laut Studie des unabhängigen Bildungsberatungsdiensts weltweiser rund 18.850 SchülerInnen ins Ausland – etwa 5.850 mehr als noch vor zehn Jahren (siehe Grafik), als G8 in der Öffentlichkeit noch kein großes Thema war.

Es geht also, aber wie? Was raten Experten? Grundsätzlich bietet G8 zwei Möglichkeiten für einen High School-Aufenthalt: Entweder man geht in der 10. Klasse und lässt sich die Zeit im Ausland anerkennen, sofern die Versetzungsrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes dies Erlauben. Oder man schiebt den High School-Aufenthalt zwischen der 10. und 11. Klasse ein – durch ein zusätzliches Schuljahr oder einen Auslandsaufenthalt beschränkt auf die Sommerferien. Während viele Austauschorganisationen angesichts G8 kürzere Programme ins Angebot genommen haben, entscheiden sich die mei sten Schüler die es ins Ausland zieht (85 Prozent), für ein ganzes Schuljahr im Ausland (siehe Grafik, Quelle: Ein Leben lang mobil? – Michael Weichbrodt).

„Wichtig ist es, frühzeitig mit der heimischen Schule zu klären, wie diese zu einem möglichen Auslandsaufenthalt steht. Denn in Deutschland“, so TravelWorks-Geschäftsführerin Tanja Kuntz, „muss die Schulbehörde Schüler für die Auslandszeit beurlauben – es sei denn, diese findet in den Ferien statt. Ein Anspruch auf Anerkennung der Auslandsschulzeit besteht nicht.“ Gute Noten an der Gastschule verbessern die Chancen, auch die Fächerwahl kann Einfluss haben – daher ist es unbedingt ratsam, sich frühzeitig bei der deutschen Schule nach den Anerkennungskriterien zu erkundigen. „Manche Schulen machen Vorgaben zur Fächerwahl im Ausland oder sie bieten nach Rückkehr einen Wiedereinstiegstest an“, weiß Kuntz. Und selbst wenn die Auslandsschulzeit nicht anerkannt werden sollte: Ein Gastschulbesuch ist immer ein Plus und prägt meist fürs Leben (siehe Grafik).

Mehr Informationen, Zahlen und Fakten rund um das Thema Gastschulaufenthalte im Ausland siehe www.schueleraustausch-international.de/zahlen-daten-fakten

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