Kurzmitteilungen

Die Hardliner der Union haben sich bei der europäischen Flüchtlingspolitik durchgesetzt

Presseerklärung

27. November 2013

Koalitionsvertrag: CDU/CSU und SPD planen Ausbau der europäischen Abschreckungspolitik

Bleiberechtsregelung ist wichtiger Fortschritt – PRO ASYL fordert Realisierung in den ersten 100 Tagen

Als insgesamt enttäuschend bewertet PRO ASYL in einer ersten Reaktion den Koalitionsvertrag. „Die Hardliner der Union haben sich bei der europäischen Flüchtlingspolitik durchgesetzt“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Die SPD ist auf den Kurs der Abschottung eingeschwenkt.“ Der Ausbau der Abwehrmaßnahmen an und vor Europas Grenzen geht einher mit einigen Lockerungen im Inland. Die verabredete Bleiberechtsregelung erachtet PRO ASYL als wichtige Verbesserung, die in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden muss. Die Grundpfeiler der Abschreckungspolitik wie Unterbringung in Lagern, das Sachleistungsprinzip oder das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht angetastet. Die vorgesehenen Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete sind zu begrüßen, sie können ein Integrationskonzept für Flüchtlinge nicht ersetzen.

Vorverlagerung der Flüchtlingsabwehr – keine Initiative für eine solidarische Flüchtlingsaufnahme in Europa: Die heute vorgestellten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zeigen, dass die geplante Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD an der Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen festhalten will. Statt humanitäre Antworten auf das Massensterben im Mittelmeer zu formulieren, soll die Abschottung Europas weiter ausgebaut werden. Noch vorletztes Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteitag beschlossen: „Nicht erst die dramatischen Schiffsunglücke vor Lampedusa haben uns eindringlich vor Augen geführt, dass es einen grundsätzlichen Kurswechsel in der europäischen Flüchtlingspolitik geben muss.“ Der Koalitionsvertrag setzt stattdessen auf Abschottung mithilfe von Drittstaaten – etwa in Nordafrika: „Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden.“ Mit anderen Worten: Man hält daran fest, z.B. nordafrikanische Staaten als Türsteher Europas zu missbrauchen, indem diesen Wirtschafts- oder Entwicklungshilfe im Gegenzug zur Abwehr von Flüchtlingen gewährt werden.

PRO ASYL kritisiert, dass die notwendigen humanitären Antworten auf die Krise der europäischen Flüchtlingspolitik fehlen. Bezogen auf die EU-Staaten an den Außengrenzen fordert der Koalitionsvertrag zwar „mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten“ – was dies konkret heißen soll, bleibt jedoch völlig offen. Eine Änderung der Dublin-Verordnung ist nicht vorgesehen.  Dies ist angesichts des Ausmaßes der humanitären Krise der europäischen Flüchtlingspolitik völlig unzureichend.

Fortschritte beim Thema Bleiberecht: Als positiv ist die geplante Bleiberechtsregelung zu bewerten. Der Koalitionsvertrag sieht eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor, die für langjährig Geduldete den Sprung in eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen soll. Die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts soll ausreichen. PRO ASYL fordert, die vorgesehene Bleiberechtsregelung in den ersten 100 Tagen der Amtszeit der neuen Regierung umzusetzen. Nach dem langjährigen Stillstand in Sachen Bleiberecht wäre dies ein wichtiges Signal: Noch immer leben in Deutschland fast 86.000 Menschen mit einer Duldung, rund 36.000 bereits länger als sechs Jahre.

Koalition will Roma-Flüchtlingen den Zugang zum Asylverfahren verbauen: Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Dies steht in eklatantem Widerspruch zur Realität. In den drei Herkunftsstaaten werden Angehörige der Roma und anderer Minderheiten massiv rassistisch diskriminiert. Die Diskriminierung ist in vielen Fällen so umfassend, dass den Betroffenen der Zugang zu Arbeit, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt bleibt. Dessen ungeachtet werden bereits heute Roma-Flüchtlinge Schnellverfahren unterworfen, bei denen keine erstzunehmende Prüfung der Fluchtgründe stattfindet, da von vornherein vorausgesetzt wird, die Asylgesuche seien unbegründet. Während in Staaten wie Belgien oder der Schweiz Asylverfahren von Roma im ersten Halbjahr 2013 Schutzquoten über zehn Prozent ergeben und damit der realen Situation in den Herkunftsstaaten zumindest zum Teil Rechnung tragen, sollen sie nach dem Willen der Koalition als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.

Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland: Das sogenannte Resettlement-Verfahren, mit dem schutzbedürftige Flüchtlinge aus den Erst-Zufluchtsländern aufgenommen werden, soll „deutlich ausgebaut“ sowie der Familiennachzug bezogen auf diese Gruppe erleichtert werden. Allerdings bleibt die Zahl der Aufnahmeplätze offen. PRO ASYL begrüßt die Ausweitung dieses in Kooperation mit UNHCR durchgeführte Aufnahmeprogramms. PRO ASYL fordert, dass die bisherige Zahl von 300 Flüchtlingen pro Jahr um ein Vielfaches gesteigert wird.

Ein Ausbau des Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge ist ebensowenig vorgesehen wie eine Erleichterung der Einreise von Syrern, deren Verwandte in Deutschland leben.

Lockerung der Residenzpflicht statt Abschaffung dieser Schikane: Noch immer soll das Instrument der Residenzpflicht – eine EU-weit einmalige Schikane – nicht abgeschafft werden. Stattdessen soll die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten jeweils auf das jeweiligen Bundeslandes begrenzt werden. Eine restriktivere Handhabung, wie in Bayern und Sachsen noch praktiziert, wird damit nicht mehr zulässig sein, was zumindest regional eine Verbesserung bedeutet. Bundesweit relevant ist, dass sich Asylsuchende künftig nun eine Woche lang jenseits der Grenzen ihres Bundeslandes bewegen dürfen, und dies nicht mehr eigens beantragen, sondern den Behörden nur noch mitteilen müssen. Ebenso ist zu begrüßen, dass ein Umzug aus dem zugewiesenen Bezirk künftig möglich sein soll, wenn woanders ein Studium, die Berufsausübung oder Berufsausbildung erfolgt.

Verkürzung des Arbeitsverbots – Diskriminierungen beim Arbeitsmarktzugang bleiben: Dass Asylsuchende künftig nach drei Monaten statt bisher neun Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen ist zwar positiv, allerdings will die Koalition an der sich daran anschließenden Phase des  „nachrangigen Arbeitsmarktzugangs“ festhalten. Der „nachrangige Zugang“ zum Arbeitsmarkt gilt bis zum Ablauf des vierten Jahrs nach Einreise und bedeutet in der Praxis, dass auch bei Vorliegen eines Jobangebotes geprüft werden muss, ob nicht ein vorrangig zu berücksichtigender Arbeitssuchender zur Verfügung steht. Vorrang haben z.B. Deutsche und EU-Bürger. Nur wenn das nicht der Fall ist, können die Betroffenen die Stelle antreten. In strukturschwachen Regionen führt dies zu einem De-facto-Arbeitsverbot. In anderen Regionen schreckt die bürokratische Hürde Arbeitgeber davon ab, die Betroffenen einzustellen.  PRO ASYL fordert ein Integrationskonzept für Asylsuchende von Anfang an. Dazu gehören Integrationskurse, die Unterbringung in Wohnungen, die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und einen uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung.

Beschleunigung der Asylverfahren zu Lasten der Qualität? Hinsichtlich der geplanten Verkürzung von Asylverfahren auf drei Monate weist PRO ASYL darauf hin, dass eine Beschleunigung der derzeit durchschnittlich ca. neun Monate langen Verfahren nicht zu Lasten der Qualität gehen darf. Ein schnelles Verfahren muss ein faires Verfahren sein mit sorgfältiger Aufklärung der Fluchtgründe.

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention: In Sachen Kinderrechte sollen Flüchtlingskinder künftig nicht mehr bereits ab 16 Jahren als verfahrensmündig gelten – ein längst überfälliger Schritt, um den Schutzgedanken gegenüber Minderjährigen in den Vordergrund zu rücken.

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PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung:

 

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Martinslaternen nach Pfadfinderart

PRESSE MITTEILUNG

 

Wetzlar, den 5. November 2013

Wetzlarer Kinderkulturtage

 

Martinslaternen nach Pfadfinderart

(–) Im Rahmen der Wetzlarer Kinderkulturtage hatten die „Wesley Scouts“ der Evangelisch-methodistischen Gemeinde Wetzlar zum Laternenbasteln eingeladen. Unter der Anleitung von Felix Gerhardt und Rebecca Messer bauten die Kinder Martinslaternen nach Pfadfinderart aus Zweigen, Schnüren und Transparentpapier. Mit diesen ungewöhnlichen Laternen sind die Kinder bestens gerüstet für die anstehenden Martinsumzüge.

Laternen

Foto: Martinslaternen einmal ganz anders wurden bei den Pfadfindern der Evangelischen-methodistischen Gemeinde gebastelt.

Was am Volkstrauertag und Totensonntag nicht erlaubt ist

PRESSE MITTEILUNG

 

 

Wetzlar, den 5. November 2013

 

 

Ordnungsamt

 

Was am Volkstrauertag und Totensonntag nicht erlaubt ist

 

(–).Der Volkstrauertag (in diesem Jahr am 17. November) und der Totensonntag (24. November) sind neben dem Karfreitag die am stärksten geschützten Feiertage in Hessen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar hin. Auch wenn sich das Freizeitverhalten der Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert hat und die Feiertagsruhe oftmals beeinträchtigt wird, so gilt nach wie vor das Hessische Feiertagsgesetz von 1971 mit seinem schützenden Charakter. Zuletzt geändert wurde dieses Gesetz im Jahr 1997, wobei Ausnahmemöglichkeiten für das Arbeitsverbot an Feiertagen eingeführt wurden.

Was genau ist eigentlich am Volkstrauertag und Totensonntag verboten?

  • ganztags
    • sämtliche Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen
    • 4 – 13 Uhr
      • private Sportveranstaltungen
      • 4 – 24 Uhr
        • gewerbliche Sportveranstaltungen
        • Tanzveranstaltungen
        • Betrieb von Spielhallen
        • öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen
        • alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen

 

Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar appelliert an die Bürger, diese Vorschriften sowohl im privaten Bereich zu beherzigen sowie auch bei der Planung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Gerne ist das Ordnungsamt Ansprechpartner, wenn Unsicherheiten auftreten. Zuständig ist Steffen Bieber, Telefon 06441-99-3216, E-Mail: steffen.bieber@wetzlar.de

Freie Plätze bei „Abenteuer Stadt“ und „Ju-Jutsu“

Jugendbildungswerk

Freie Plätze bei „Abenteuer Stadt“ und „Ju-Jutsu“

(–) Freie Plätze gibt es bei zwei Seminaren der Reihe „Jungen im Mittelpunkt“ des Jugendbildungswerkes: „Abenteuer Stadt“ und „Ju-Jutsu“. Bei „City Bound – Abenteuer Stadt“ müssen Aufgaben einzeln oder in Gruppen mit Fantasie, Kreativität, Kommunikation gelöst werden. Das Spielfeld ist die Stadt Wetzlar. Das Seminar findet am Samstag, 2. November, von 10 bis 16 Uhr im Haus der Jugend in Wetzlar statt. Beim Ju-Jutsu am Sonntag, 10. November, von 10 bis 16 Uhr im Studio 2 des TV Wetzlar in der Spilburg Wetzlar werden Tricks und Kniffe dieser Sportart vermittelt. Auf dem Programm steht natürlich auch das Raufen und Rangeln nach Regeln. Anmeldung: Jugendbildungswerk der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441/995171, E-Mail: jbw@wetzlar.de. Auf der Homepage www.wetzlar.de/jugendbildungswerk befindet sich das vollständige EMMA- und JiM-Programm mit Anmeldeformular als Pdf-Datei zum Herunterladen.

Flüchtlingstragödie vor Lampedusa

Leserbrief zu Flüchtlingstragödie vor Lampedusa

Rolf Schuh

Diese Tragödie ist das Ergebnis behördlich organisierten Mordes. Die Behörden sind die gesetzgebenden und –beschließenden Organe der EU, die korrespondierend verantwortlichen Behörden in Italien und Deutschland und Frontex. Das Mordmerkmal der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe sehe ich als erfüllt an, weil europäische und nationale Gesetze eine legale Einreise in EU oder einzelne Mitgliedstaaten beinahe unmöglich machen und für Asylsuchende völlig verhindern und weil italienische Gesetze Hilfe für in Seenot geratene Menschen bestrafen, die Flüchtlinge sein könnten. Unter starkem Druck deutscher Regierungen wurden solche Gesetze durchgedrückt. Herr Schäuble bezeichnete es als wesentlichen Fortschritt, dass in nordafrikanischen Ländern „Auffanglager“ zum Abfangen und Zurückschieben von Flüchtlingen mit Hilfe von EU-Geldern eingerichtet werden konnten. Deutsche Beamte leisteten dabei konstruktive Hilfe. Die Folge dieser Auffanglager war in Libyen, dass Flüchtlinge wie Freiwild behandelt werden, dass auf Sinai, ungehindert von Regierungen und mit Wissen des deutschen Außenamtes, Eritreer entführt und bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Lösegeldes, ausgeschlachtet werden. Das alles ist unvereinbar mit Menschenrechten, Verfassungen, Strafrechtsbestimmungen und der Menschenrechtscharta der UN. Das Motiv, der niedere Beweggrund, heißt „Das Boot ist voll“ und verweist deutlich auf Habgier und Neid. –
Dass dabei die Ärmsten der Armen wehr- und hilflose Opfer sind und in großer Zahl ohne Not im und an Mittelmeer und dem Weg dahin sterben, scheint die Machthabenden nur wenig zu interessieren. Genau eine Woche nach der Erinnerungsfeier für etwa 280 getötete zumeist Eritreer und Somalis bei einem ähnlichen Ereignis wird die Nachricht verbreitet, dass 900m vor dem rettenden Land ein Boot mit mehr als 500 Menschen an Bord, angezündet durch Decken der Flüchtlinge!, unterging und eine noch unbekannte Zahl mit in den Tod riss. Hilfe kam so spät, dass die Zahl der Opfer unnötig erhöht wurde.
Zwei Tage später wurden die Stimmen der Fischer von Lampedusa unüberhörbar genug, dass ihr Protest gegen das Gesetz, Flüchtlingen, die in Bedrängnis gerieten, Hilfe unter bereits verwirklichter Strafandrohung zu verweigern, in Medien veröffentlich wurde. Das allgemeine Betroffenheitsgewäsch der öffentlichen Stellen erweist sich als gesellschaftlich notwendig, um nicht so roh da zu stehen, wie es die Abschottungspolitik zeigt.

Es muss etwas geschehen, noch so eine Erbrechen auslösende Forderung, die durch umgehende Taten aber realisiert werden könnte. So kann man das Gesetz, dass Hilfeleistung bei Seenot in Italien unter Strafe stellt, sofort außer Kraft setzen. Man kann die Toten in ihre Heimatländer zurückbringen – nicht auf Kosten der Angehörigen. Sie erhalten dadurch eine Geschichte, ein Gesicht, einen Namen, etwas Würde zurück. Man kann eine öffentliche Gedenkfeier für die Opfer von Lampedusa abhalten, denn auch sie fielen Flucht und Vertreibung zum Opfer. Man kann als Exilpolitiker darüber nachdenken, ob die Gräben zwischen einzelnen Grupperungen so groß sind, dass mit diesen Kämpfchen wesentliche Energien verschwendet werden. Man kann lernen, dass Demokratie Streitkultur voraussetzt und dass Streit nicht mit Feindschaft gleichsteht. Man kann die Verursacher der Fluchten z.B. in Eritrea und ihre Helfershelfer in Deutschland bis hin nach Gießen benennen, die immer noch getarnt als Privatveranstaltung, ihre Propagandanummern auf dem Messegelände abziehen können, unbehelligt von Behörden, gut geschützt durch die Polizei auf Kosten der Allgemeinheit. Man kann auf die Tätigkeiten von Entscheidern in Bundesämtern für Migration und Flüchtlinge durch anonymisierte Veröffentlichung von Entscheidungen hinweisen. Man kann darauf hinweisen, dass es eine Rückübersetzung von Protokollen durch einen anderen Dolmetscher immer noch nicht gibt. Man kann darauf hinweisen, dass regierungsnahe Dolmetscher in Behörden engagiert werden und darauf, dass es Probleme mit den Differenzen zwischen Gesagtem und in Akten stehendem zu Lasten der FLüchtlinge gibt. Man kann darauf hinweisen, dass Entscheider weisungsgebunden arbeiten und versuchen, diese Weisungen zu veröffentlichen. Man kann in seiner Umgebung auf Flüchtlinge zugehen und sie aus ihrer sozialen Isolation zu befreien, nur durch Freundlichkeit und Ansprache.
Das zeigt, dass der Mord von Lampedusa Wellen bis nach Gießen schlägt. Wir leben in einer Welt und haben nur das eine Leben in dieser Welt, zeitlich begrenzt.

Rolf Schuh Herderweg 10 35398 Gießen Mitglied im Hessischen Flüchtlingsrat u.a.

Gastschulaufenthalte im Ausland

G8 zum Trotz: Gastschulaufenthalte im Ausland bleiben beliebt – und machbar!

Münster (ots) – 19.09.2013 Noch vor wenigen Jahren war die Unsicherheit groß: Kann ich als Schüler der verkürzten gymnasialen Oberstufe (G8) einen Schulbesuch im Ausland überhaupt noch realisieren? In welcher Jahrgangsstufe geht das? Wer garantiert mir die spätere Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen? Diese und viele weitere Fragen haben die Mitarbeiter der Austauschorganisationen wie TravelWorks tagtäglich von Eltern und Schülern gehört. Ein vermeintliches Dilemma: Der Wunsch nach einer High School-Auslandszeit versus die Sorge vor Nachteilen beim hiesigen Schulabschluss.

Heute steht fest: Gastschulaufenthalte boomen trotz G8. Im Schuljahr 2012/13 gingen laut Studie des unabhängigen Bildungsberatungsdiensts weltweiser rund 18.850 SchülerInnen ins Ausland – etwa 5.850 mehr als noch vor zehn Jahren (siehe Grafik), als G8 in der Öffentlichkeit noch kein großes Thema war.

Es geht also, aber wie? Was raten Experten? Grundsätzlich bietet G8 zwei Möglichkeiten für einen High School-Aufenthalt: Entweder man geht in der 10. Klasse und lässt sich die Zeit im Ausland anerkennen, sofern die Versetzungsrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes dies Erlauben. Oder man schiebt den High School-Aufenthalt zwischen der 10. und 11. Klasse ein – durch ein zusätzliches Schuljahr oder einen Auslandsaufenthalt beschränkt auf die Sommerferien. Während viele Austauschorganisationen angesichts G8 kürzere Programme ins Angebot genommen haben, entscheiden sich die mei sten Schüler die es ins Ausland zieht (85 Prozent), für ein ganzes Schuljahr im Ausland (siehe Grafik, Quelle: Ein Leben lang mobil? – Michael Weichbrodt).

„Wichtig ist es, frühzeitig mit der heimischen Schule zu klären, wie diese zu einem möglichen Auslandsaufenthalt steht. Denn in Deutschland“, so TravelWorks-Geschäftsführerin Tanja Kuntz, „muss die Schulbehörde Schüler für die Auslandszeit beurlauben – es sei denn, diese findet in den Ferien statt. Ein Anspruch auf Anerkennung der Auslandsschulzeit besteht nicht.“ Gute Noten an der Gastschule verbessern die Chancen, auch die Fächerwahl kann Einfluss haben – daher ist es unbedingt ratsam, sich frühzeitig bei der deutschen Schule nach den Anerkennungskriterien zu erkundigen. „Manche Schulen machen Vorgaben zur Fächerwahl im Ausland oder sie bieten nach Rückkehr einen Wiedereinstiegstest an“, weiß Kuntz. Und selbst wenn die Auslandsschulzeit nicht anerkannt werden sollte: Ein Gastschulbesuch ist immer ein Plus und prägt meist fürs Leben (siehe Grafik).

Mehr Informationen, Zahlen und Fakten rund um das Thema Gastschulaufenthalte im Ausland siehe www.schueleraustausch-international.de/zahlen-daten-fakten

Kinderkulturtage

Kinderkulturtage mit abwechslungsreichem Programm

(–) Mit über 30 Veranstaltungen und Kursen für Kinder und Jugendliche gehen die Wetzlarer Kinderkulturtage in den Herbst. Darauf weisen Wetzlars Bürgermeister Manfred Wagner (SPD) und Abteilungsleiter Hans-Helmut Hofmann anlässlich der Präsentation der Programmbroschüre der Kinderkulturtage 2013 hin. Zum Auftakt findet das Drachenfest statt, welches in diesem Jahr 20-jähriges Jubiläum feiert. Am Samstag, 28. September, sind von 14 bis 18 Uhr alle Freunde von Flugdrachen in den Lahnwiesen neben der Turnhalle der August-Bebel-Schule willkommen. Zu den weitere Angeboten gehören ein Musical-, ein Zirkus-, sowie ein Fantasy-Rollenspielworkshop. Besondere Leckerbissen sind die Aufführung des musikalischen Märchens „Peter und der Wolf“ und die Theateraufführung „Ferdinand im Müll – ein Abenteuer in den Schlamms“ sein. Kreative Angebote wie Malen, Töpfern, Kunstleitpfosten bemalen, Kerzenziehen und Martinslaternen basteln sind ebenso im Angebot wie Natur- und Umweltaktionen, Kinderkino, Geocaching oder chemische Experimente. Weitere Aktionen sind Klettern, Reiten, ein Tag im Leben eines Cowboys oder Cowgirls, Dirtbiken, ein toller Spielnachmittag und der Besuch in der Solmser Sternwarte. Zusammen mit etwa 20 örtlichen Vereinen und Einrichtungen präsentiert das Jugendamt der Stadt Wetzlar diese Veranstaltungsreihe für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren. Das Motto der Wetzlarer Kinderkulturtage lautet traditionell „Zuschauen – Herhören – Mitmachen“. Die Verantwortung für die Kinderkulturarbeit als ein Bestandteil der Jugendförderung liegt bei Reiner Arnold und Karin Koob. „Wir haben in Wetzlar ein Freizeit- und Bildungsangebot für Kinder etabliert, das bei Kindern und Eltern große Zustimmung erhält,“ stellt Bürgermeister Manfred Wagner bei der Vorstellung des Programmes fest. Die Programmhefte sind bei allen Wetzlarer Kindertagesstätten und Schulen erhältlich. Sie liegen außerdem aus in allen Stadtteilbüros, in den städtischen Jugendzentren und im Neuen Rathaus der Stadt Wetzlar. Selbstverständlich kann das Programm auch im Internet eingesehen werden: Zierelement kleiner roter Pfeil www.wetzlar.de/kinderkulturtage. Anmeldungen: Telefon 06441/99-5160 oder 5165 (Di. bis Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) oder per E-Mail an: Zierelement kleiner roter Pfeil renate.klann@wetzlar.de.

Apple und Adobe Photoshop

Volkshochschule Wetzlar

 

Apple und Adobe Photoshop

 

(–) Die Volkshochschule Wetzlar (vhs) bietet demnächst einen Kurs für alle, die mit einem Apple Computer arbeiten. Im Kurs lernen Sie die wichtigsten Grundlagen im Umgang mit einem Apple Computer auf eingängige Weise. Von der Kaufempfehlung über das Erstellen von Textdokumenten, das Einrichten des Internetzugangs, die Terminplanung und Adressverwaltung bis zum Umgang mit verschiedenen Medien wie Foto, Film und Musik wird das breite Spektrum der Anwendungsmöglichkeiten eines Macs Schritt für Schritt abgedeckt. Die Veranstaltung findet am Freitag, 11. Oktober von 17 bis 20 Uhr und am Samstag, 12. Oktober 2013 von 10 bis 13 Uhr in der vhs in der Spilburg, im Raum 1.04 statt.

Wer sich gerne mit der Bildbearbeitung am PC vertraut machen möchte, ist im Kurs Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop Elements richtig. Der Kurs behandelt den Programmaufbau, die Oberfläche und die Benutzung der wichtigsten Werkzeuge. Besonderer Wert wird auf die Benutzung des Programms in Hinblick auf die Bildkorrektur und Bildverbesserung gelegt. Der Kurs findet am Samstag 12. und Sonntag, 13. Oktober 2013, von 10 bis 15 Uhr in der vhs in der Spilburg, im Raum 1.06 statt. Anmeldeschluss ist Samstag, der 5. Oktober 2013. Weitere Informationen erhalten Interessierte in der vhs in der Spilburg, Steinbühlstraße 5, 35578 Wetzlar, per Telefon 06441 99-4301, oder im Internet www.vhs-wetzlar.de. Hier gibt es auch die Möglichkeit, sich online anzumelden.

Zweite Wetzlarer Mädchensportnacht

Jugendbildungswerk

Zweite Wetzlarer Mädchensportnacht

(–) Anlässlich des 2. Internationalen Weltmädchentages veranstaltet das Jugendbildungswerk der Stadt Wetzlar in Kooperation mit der IVAM (Initiative zur Vernetzung der Arbeit mit Mädchen), den Wetzlarer Jugendzentren, dem TV Wetzlar, der Eintracht Wetzlar und dem Lahn-Dill-Kreis am Samstag, den 12. Oktober, von 18 bis 22 Uhr die 2. Wetzlarer Mädchensportnacht. Unter dem Motto „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!“ sind Mädchen herzlich eingeladen zu Zumba, Fußball, Volleyball, Yoga und weiteren spannende Mitmachangeboten. Veranstaltungsorte sind die Sporthallen der Goetheschule und der Theodor-Heuss-Schule. Der Eintritt ist frei. Anmeldungen: Jugendbildungswerk der Stadt Wetzlar, Steinbühlstraße 5, Tel.: 06441/995171, E-Mail: jbw@wetzlar.de.