Ferienjobs unterliegen gesetzlichen Vorgaben

Jetzt schon an die Sommerferien denken: Ferienjobs unterliegen gesetzlichen Vorgaben

Die Sommerferien stehen vor der Tür, und damit beginnt für viele Jugendliche die Suche nach einem der heiß begehrten Ferienjobs. Frühzeitig und gut überlegt sollten Schülerinnen und Schüler nach einer solchen Beschäftigung Ausschau halten, empfehlen die Experten für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium (RP) Gießen. Ob ein Schüler eine Ferienarbeit ausüben darf, hängt nicht nur vom Alter oder der Dauer der angestrebten Arbeit ab sondern auch von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Behörde hat zu diesem Thema einen Flyer veröffentlicht, der auf wichtige Regelungen rund um den Ferienjob hinweist, beispielsweise zum erforderlichen Mindestalter oder zu gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten.

„Unabhängig von der Ferienzeit dürfen Kinder ausnahmsweise schon mit 13 Jahren einfache Beschäftigungen wie das Austragen von Zeitungen für maximal zwei Stunden täglich ausüben“, erläutert RP-Arbeitsschutzexperte Günter Foth. Auch bestimmte Tätigkeiten in privaten Haushalten, landwirtschaftlichen Familienbetrieben oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen von Kirchen und Vereinen seien erlaubt. Die Tätigkeit muss jedoch leicht und für Kinder geeignet sein und darf nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ausgeübt werden.

Bei einem vertraglichen Ferienjob in einem Unternehmen müssen Jugendliche mindestens 15 Jahre alt sein. Bei jenen, die zwar schon 15 Jahre alt sind, aber die neunte Klasse noch nicht beendet haben, ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Wer 15 Jahre alt, aber schon in der zehnten Schulklasse ist oder in sie versetzt wurde, für den gilt diese Begrenzung nicht. Für alle Jugendlichen über 15 Jahre gilt hingegen, dass die Arbeitszeit höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche betragen und nicht überschritten werden darf. Sollte es möglich sein, mit Mehrarbeit einen früheren Feierabend zum Beispiel am Freitag herauszuarbeiten, dann sind 8,5 Stunden täglich erlaubt. Gearbeitet werden darf an fünf Tagen in der Woche, im Regelfall aber nicht an Samstagen und Sonntagen. Ausnahmen, beispielsweise in Gaststätten, Krankenhäusern, Bäckereien oder in der Landwirtschaft, sind möglich.

„Wichtig ist auch, dass auf ausreichende Pausen der Jugendlichen geachtet wird“, betont Foth. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden betrage die Pausenzeit eine Stunde. Nachts, in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, sei eine Beschäftigung verboten. Aber auch hiervon gäbe es bestimmte Ausnahmeregelungen. Der Experte weist schließlich darauf hin, dass Arbeitsunfälle bei Ferienjobs entsprechend denen bei erwachsenen Arbeitnehmern gesetzlich versichert sind. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist der Arbeitgeber verpflichtet darauf zu achten, dass die Schüler keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. Er hat alle mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. „Verboten sind insbesondere unfallträchtige Tätigkeiten oder das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen wie Sägen, Pressen oder Fräsen. Bei der Beschäftigung dürfen die Schüler weder Erschütterungen, gesundheitsschädigendem Lärm noch Strahlen oder Giftstoffen ausgesetzt sein“, erläutert der Arbeitsschutzbeamte. Die genauen Rahmenbedingungen sollten vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden.

Ferienjobber im Ausland sind nicht durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert und sollten sich vorab über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz sind auf der Internetseite der Behörde (http://www.rp-giessen.de/) oder im Arbeitsschutzportal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden. Die Arbeitsschutzdezernate des Gießener Regierungspräsidiums bieten darüber hinaus umfangreiche Beratungen an. Von dort wird auch überwacht, ob die Regelungen zur Ferienarbeit von den Arbeitgebern eingehalten werden. Ansprechpartner sind Sarah Haustein und Günter Foth, zu erreichen unter 0641-3030.

Handelsabkommen mit den USA und Kanada – Chance oder Gefahr?

TTIP, CETA, ETC

Handelsabkommen mit den USA und Kanada – Chance oder Gefahr?

  • Wird durch das „Abkommen über Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“  TTIP und das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ CETA mit Kanada die Demokratie faktisch abgeschafft?
  • Schränkt TTIP den Verbraucherschutz ein?
  • Steigt das Wirtschaftswachstum durch TTIP wirklich an?

Diese und weitere Fragen rund um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden Prof. Dr. Helge Peukert (Uni Erfurt) und Stephan Grüger (Mitglied des Hessischen Landtags) am 19.06.2015 um 19 Uhr im Tasch´s Wirtshaus im SIXPACK (Franz-Schubert-Straße 3, 35578 Wetzlar) diskutieren.

Zu der öffentlichen Veranstaltung laden FWG Lahn-Dill, B90/Die Grünen Lahn-Dill und SPD Lahn-Dill gemeinsam ein.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Blutbad im Nordwesten Syriens

Blutbad im Nordwesten Syriens: Dutzende Drusen von Islamisten ermordet

Wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) aus drusischen Quellen erfuhr, haben sunnitische Extremisten der Al Nusra-Front und verbündete Gruppen der syrischen islamistischen Opposition am Mittwoch im Nordwesten Syriens Dutzende von Drusen ermordet. Unter den Opfern soll auch ein achtjähriges Kind sein, wird auf einigen Webseiten der Drusen berichtet. Dort wurden die Namen von 20 Ermordeten veröffentlicht. Die Al Nusra-Front ist der syrische Zweig des Terrornetzwerks Al Kaida.

Das Blutbad soll sich in der Bergregion „Simaq“ in der Provinz Idlib ereignet haben. Dort gibt es 17 drusische Ansiedlungen mit höchstens 30.000 Einwohnern. Rund 20.000 Flüchtlinge aus umkämpften Gebieten haben hier Schutz gesucht. Die drusische Religionsgemeinschaft ist ein Zweig der schiitischen Konfession. Ihre Anhänger leben vor allem im Libanon (ca. 280.000), in Syrien (ca. 700.000), in Israel (ca. 125.300) sowie in sehr geringer Zahl auch in Jordanien.

Die Provinz Idlib hatte 2011 zu Beginn der syrischen Revolte etwa 1.850.000 Einwohner, vor allem Sunniten und Angehörige kleinerer Minderheiten. Christen sind aus Idlib nahezu vollständig geflohen. Hier war der bewaffnete Widerstand gegen das Assad-Regime besonders stark. Die syrische Luftwaffe griff deshalb nicht nur Stellungen der Islamisten, sondern auch friedliche Ortschaften an, unter anderem mit Fassbomben. Ende Mai 2015 eroberten die Islamisten die gleichnamige Provinzhauptstadt Idlib. Die Kämpfer wurden dabei aktiv von der türkischen Regierung unterstützt.

Die syrische Opposition im Ausland, „die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“, hatte die Eroberung als „Befreiung“ bezeichnet. Die bewaffnete islamistische Opposition will in Syrien einen „rein-sunnitischen islamischen Staat“ gründen. Daher werden Minderheiten verfolgt und vertrieben. Das Assad-Regime wird vom Iran und der schiitischen Hisbollah unterstützt, der bewaffnete Widerstand von der Türkei und Saudi-Arabien.

Ende Mai behandelte der arabischsprachige katarische TV-Sender Al Jazeera den Chef der Al Nusra-Front, Abu Mohammed al-Golani, wie ein Staatsoberhaupt und gab ihm die Möglichkeit, stundenlang seine Ansichten kundzutun. Der Islamistenchef drohte mit „Rachefeldzügen gegen diejenigen, die Sunniten angegriffen haben“. Er forderte alle Nicht-Sunniten dazu auf, „sich dem wahren Islam“ zu wenden. Deutsche und internationale Medien bewerteten diese „Aktion“ von Al Jazeera als „eine PR-Offensive, um mehr Anhänger zu gewinnen.

Author: Kamal Sido, GfbV-Nahostreferent
E-Mail: nahost@gfbv.de, presse@gfbv.de

Neuer Oberbürgermeister in Wetzlar -Wer soll es werden?

Dennis Schneiderat, Dr. Mathias Büger oder Manfred Wagner im „Stadtverhör“ mit hessencam

1 1/2 Stunden waren wir mit den drei Oberbürgermeisterkandidaten in der Stadt unterwegs. Vom Domturm bis zur Niedergirmeser Bahnhofsbrücke wurden sie mit ca. 15 Fragen von Lea und Omer „durchlöchert“.

stadtrundgang

 

Hier… könnt Ihr Euch schrittweise – Frage für Frage –   die Antworten der drei Kandidaten anschauen. So habt Ihr den direkten inhaltlichen Vergleich. Wir freuen uns auf Eure Kommentare und Ideen für ein zukunftfähiges Wetzlar!

Neuer Oberbürgermeister in Wetzlar -Wer soll es werden? weiterlesen

Ateliergarten an der Lahn

Kunst- und Kulturtage

 

Ateliergarten an der Lahn

 

 

(–) Im Rahmen der Wetzlarer Kunst- und Kulturtage findet am Sonntag, 14. Juni, von 11 bis 18 Uhr erstmals ein „Ateliergarten“ an der Lahn in der Colchesteranlage statt. Diese Veranstaltung des Kulturamtes der Stadt Wetzlar nimmt das Motto der diesjährigen Kulturtage „Leben am Fluss“ wörtlich auf. Die Teilnehmer  –  Wetzlarer Kunstverein, Holzbildhauer Jörg Großhaus, Oberhessischer Künstlerbund, Bundesverband Bildender Künstler Hessen, FotoFreunde Wetzlar, Künstlerkollektiv 3steps, Verein Labyrinth-Projekt Wetzlar, Stephanuswerk Wetzlar mit Atelier „Kunst inklusiv“ und 1. Malschule Wetzlar, Anne Held – bekommen dabei Gelegenheit sich zu präsentieren, zum Beispiel in Form eines  Ateliers, einer Ausstellung, einer Aktion oder einer Werkstatt.Hier kann man das Entstehen von Kunstwerken hautnah miterleben und den Künstlern über die Schulter schauen. Christian Cujé spielt Saxophon zwischen dem Ateliergarten in der Colchesteranlage und Schwalms Bier- und Weingarten, in denen parallel und im Anschluss musikalische Live-Darbietungen stattfinden:  14.30-15.00 Uhr, 15.30 bis 16.00 und 17.30 bis 18.00 Uhr  trifft Blues auf Folk mit dem Duo Fred & Val im Weingarten und von 18.00 bis 21.00 Uhr spielt Charly’s Gaudi-Express im Biergarten auf. Der Eintritt zu Kunst und Musik in der Colchesteranlage ist frei.

Rathaus am Wahlabend geöffnet

OB-Wahl

 

Rathaus am Wahlabend geöffnet

 

 

(–) Das Wetzlarer Neue Rathaus, Ernst-Leitz-Straße 30, öffnet am Abend der Oberbürgermeisterwahl, am Sonntag, 14. Juni, ab 17.30 Uhr seine Pforten. Interessierte Bürger können sich im Foyer und im Stadtverordnetensitzungssaal auf Großbildleinwänden über die eingehenden Ergebnisse aus den Wetzlarer Wahllokalen informieren. Ab 18 Uhr werden die Ergebnisse auch laufend auf der Homepage der Stadt Wetzlar unter www.wetzlar.de eingestellt. Von 18.30 bis 19.30 Uhr besteht außerdem die Möglichkeit, die Wetzlarer Wahlergebnisse telefonisch zu erfragen: Tel. 06441/99-9115. Mit dem vorläufigen Endergebnis der Wahl wird gegen 19.00 Uhr gerechnet.

Wasser, da wo ich herkomme

IMG_3084Im Rahmen der Wetzlarer Kunst- und Kulturtage 2015

Sonntagabend

7. Juni 2015, 19.00 Uhr

im Weingarten in der Colchester-Anlage

Präsentation von gefilmten Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern ausländischer Herkunft zur besonderen Rolle des Wassers im Heimatland, und zwar jeweils an Orten des Wetzlarer Stadtbildes, die mit Wasser zu tun haben.

Veranstalter: Wetzlar International

Filme: hessencam