Islamunterricht in Hessen

Pressemitteilung der www.agah-hessen.de

Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht startet zum kommenden Schuljahr an 27 Grundschulen

„Ich freue mich sehr über die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an 27 hessischen Grundschulen im kommenden Schuljahr. Hessen ist das erste Bundesland, das den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes einführt. Damit haben wir ein entscheidendes Zeichen gesetzt und sind gespannt auf die Erfahrungswerte in den kommenden Jahren. Der verfassungsrechtliche Anspruch gemäß unseres Grundgesetzes ist Ausdruck von Freiheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht hat ebenfalls eine bedeutende integrationspolitische Dimension. Die religiöse Bildung soll den Schülerinnen und Schülern helfen, sich in einer Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und eine eigene Identität zu entwickeln, die religiöse Orientierung und ethische Urteilsfähigkeit einschließt“, so die Hessische Kultusministerin Nicola Beer.

Die beiden Religionsgemeinschaften DÝTÝB Landesverband Hessen e.V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. erfüllen die Voraussetzungen nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz und stehen somit als Kooperationspartner für die Einrichtung von bekenntnisorientiertem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zur Verfügung. Dieser ist seinem Wesen nach eine staatliche Veranstaltung wie jedes andere Unterrichtsfach auch. Dies gilt unabhängig davon, für welche Konfession der Religionsunterricht eingerichtet ist. Er wird als ordentliches Lehrfach in staatlicher Verantwortung, d.h. nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und grundsätzlich durch staatliche Lehrkräfte erteilt.

Das Weiterbildungsangebot an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist das Fundament, damit der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht zum Schuljahr 2013/2014 an hessischen Grundschulen unterrichtet werden kann. Die Vorbereitungen zur Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer laufen seit März 2013 für bereits im hessischen Schuldienst stehende Lehrkräfte.

Die Unterrichtsangebote werden in einer Einführungsphase zum Schuljahr 2013/2014 an zunächst 27 Grundschulen eingerichtet, sukzessive von Klasse 1 beginnend. Nach vier Jahren wird der Unterricht dann in allen Jahrgängen der beteiligten Schulen etabliert sein. Ziel ist es, das Angebot mittelfristig je nach Bedarf landesweit einzuführen.

Voraussetzung für das organisch wachsende Angebot ist die Einhaltung der Mindestgruppengröße von acht Schülerinnen und Schülern, die der jeweiligen Religionsgemeinschaft angehören und für die der Unterricht deshalb als ordentliches Lehrfach in erster Linie eingerichtet wird.

„Mein Dank gilt allen Beteiligten : den beiden Religionsgemeinschaften DÝTÝB Landesverband Hessen e.V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat, der Justus-Liebig-Universität Gießen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landes- und Schulverwaltung und den Schulgemeinden, die mit einem hohen persönlichen Engagement an der Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts gearbeitet haben. Insbesondere möchte ich mich aber schon jetzt bei den außerordentlich motivierten Lehrerinnen und Lehrern bedanken, ohne deren Einsatz das Angebot an 27 Schulstandorten nicht möglich wäre“, unterstrich die Ministerin.

 

 

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