Archiv der Kategorie: Archiv

Strand und Berge, Reiten und Abenteuer

Wetzlar/Dillenburg, 25. Januar 2016

 

Ob Oster- oder Sommerferien: Die Ferienfreizeiten des Lahn-Dill-Kreises bieten auch 2016 abwechslungsreiche Angebote für Kinder und Jugendliche.

 

Themen und Termine:

  • Der Frühling kommt: Freizeit in Greifenstein-Rodenroth für Jungen und Mädchen von 7 bis 12 Jahren, 29. März bis 3. April 2016; 169,00 Euro/Person.
  • Sommerfreizeit in Greifenstein-Rodenroth für Jungen und Mädchen von 8 bis 12 Jahren; 17. bis 23. Juli 2016; 199,00 Euro/Person.
  • Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde: Reitfreizeit auf Schloss Altenhausen bei Magdeburg für Jungen und Mädchen von 10 bis 14 Jahren, 16. bis 23. Juli 2016; 299,00 Euro/Person.
  • Der Berg ruft: Erlebnisfreizeit in Österreich für Jugendliche von 11 bis 15 Jahren, 23. bis 30. Juli 2016; 315,00 Euro/Person.
  • Spiel, Spaß und Spannung am Timmendorfer Strand: Sommerfreizeit für Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren, 5. bis 14. August 2016; 349,00 Euro/Person.
  • Robin Hood und Maid Marian in Rodenroth-Forest: Sommerfreizeit in Greifenstein-Rodenroth für Jungen und Mädchen von 8 bis 12 Jahren, 15. bis 21. August2016; 199,00 Euro/Person.
  • Sommer – Sonne – Sylt!: Sommerfreizeit auf der Insel Sylt für Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren, 12. bis 21. August 2016; 335,00 Euro/Person.

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Inklusive Disko

Behindertenbeauftragte

 

Inklusive Disko lädt ein

 

 

(–) Am Montag, dem 11. Januar 2016, startet um 18 Uhr im Kulturzentrum Franzis, Franziskanerstraße, unter dem Motto „After Work & All Together“ die erste inklusive Disko in Wetzlar. Veranstalter sind die Lebenshilfe, die Diakonie, die Kulturloge, das Franzis und die Stadt Wetzlar, die die Veranstaltung in einem Workshop im November vorbereitet haben. Eingeladen sind alle Menschen mit und ohne Behinderung. Besonders willkommen sind auch Flüchtlinge. Die inklusive Disko findet künftig an jedem zweitem Montag im Monat von 18 bis 22 Uhr im Franzis als „After-Work-Party“ statt.

Alle Jahre wieder

RECHTSPOPULISTISCHER blauer WETZLARSTOLLEN
stollenblau

Man nehme ein wenig nationale Parolen: „Deutschland muss Deutschland bleiben, Nationale Identität bewahren – Islamisierung verhindern“), solidarisiere sich mit Windkraftgegnern und Heimatvertriebenen. In den zahlreichen Vereinstreffen klopfe man den Teig der Verbundenheit und Abhängigkeit, gewürzt mit parteiübergreifenden Duz-Freundchaften. Man befreunde sich durch Wohltätigkeitsaktionen mit zahlreichen Schulen (Musikschule Wetzlar, Gesamtschule Solms, Freiherr-vom-Stein-Schule,Eichendorffschule, Goetheschule), engagiere sich im Lions Club und für Kinderheime. Gleichzeitig denunziere man KommunistInnen, Grüne und SozialdemokratInnen als VaterlandsverräterInnen. Vermeide es, Aufrufe gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu unterstützen, verzichte ganz auf die Erwähnung rechtsextremer Schandtaten und überspringe die Gedenktage, die die dunkle Seite der Deutschen thematisieren. Alle Jahre wieder weiterlesen

Und sie marschieren wieder so selbstbewusst wie vor 77 Jahren

Szenen in der Wetzlarer Altstadt wie in den dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte

Bundespräsident Joachim Gauck mahnte in seiner Rede anlässlich des Volkstrauertages 2015 vor dem deutschen Bundestag, dass sich Geschichte nicht wiederhole, wohl aber menschliche Verhaltensweisen. Wie wahr!

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Schlechter Journalismus oder bewusste rechte Hetze?

Hans-Jürgen Irmer (CDU) muss falsches Zitat löschen

Seit gestern findet man das falsche Trittin-Zitat nicht mehr auf der online-Ausgabe des Wetzlar Kuriers. Nachdem die AfD schon am 1. Oktober 2015 zu einer Gegendarstellung gezwungen wurde, hat Hans-Jürgen Irmer das Zitat mit dem Bild löschen lassen. Ob das reicht, ist fraglich, da die gedruckte Ausgabe in einer Auflage von 113.000 schon durch die ZeitungszustellerInnen der Zeitungsgruppe lahndill in alle Haushalte verteilt wurde.

 

trittin

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Der Wetzlar Kurier gewinnt an blauer Fahrt

„Rechtes“ Zitieren

„Weil sie Jürgen Trittin mit einem Satz zitierten, den er nie gesagt hat, müssen die Vize-AfD-Chefs Alexander Gauland und Albrecht Glaser eine Gegendarstellung abgeben…Gauland hatte Trittin die Deutschland-Äußerung bei seiner Rede auf einer AfD-Demo am 7. Oktober 2015 zugeschrieben. Auf YouTube lässt sich verfolgen, dass die Menge auf das vermeintliche Zitat mit wütenden Sprechchören wie „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“ reagiert.“ (zitiert aus www.zeit.de)
zitate

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Keine faulen Kompromisse auf Kosten der Menschenrechte!

Presseerklärung
5. November 2015

PRO ASYL: Keine faulen Kompromisse auf Kosten der Menschenrechte!

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem heutigen Spitzentreffen keine faulen Kompromisse zu schließen. „Schutzsuchende müssen den Zugang zu einem regulären Asylverfahren haben“, fordert PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt. Bei den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen geht es im Kern darum, Flüchtlingen den Zugang zu einem Asylverfahren zu verwehren. Das ist mit dem internationalen Flüchtlingsrecht nicht vereinbar.
CDU/CSU hatten am Wochenende ein Papier vereinbart, in dem sich die Union auf neue Asylrechtsverschärfungen und Maßnahmen verständigt hat, die die Integration von Schutzsuchenden verhindern. Die SPD hat bereits Kompromissbereitschaft signalisiert, auch wenn sie die Haft an den Grenzen ablehnt.

PRO ASYL ist alarmiert, dass CSU-Chef Horst Seehofer nun Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und dazu weitere afrikanische Staaten zu sicheren Herkunftsländern ins Gespräch bringt. Die Asylsuchenden aus diesen Ländern sollen künftig, so Seehofer, in den Transitzonen abgefangen und umgehend zurückgeführt werden. Die Vorstellung, diese Länder seien verfolgungsfrei, ist völlig absurd. Im ersten Halbjahr 2015 betrug die bereinigte Schutzquote[1] für Schutzsuchende aus Afghanistan 76,4%. Für Pakistan lag die Schutzquote bei 21,7%, für Bangladesch immerhin noch bei 22,0%. Von sicheren Herkunftsländern kann keine Rede sein.

PRO ASYL warnt davor, sich auf das rechtsstaatswidrige Konzept der Transitzonen zu einigen. Es soll laut Unions-Papier nach dem Vorbild des Flughafenverfahrens eingeführt werden. Asylverfahren in Transitzonen sind mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu vereinbaren, weil sie als Schnellverfahren die nötige Sorgfalt der Asylanhörung missen lassen, den Rechtsschutz einschränken und die Rechte der Asylsuchenden auf Beratung und Vertretung massiv erschweren werden. PRO ASYL warnt davor, dass eine sehr viel größere Gruppe betroffen sein könnte als die bislang diskutierten Asylsuchenden aus sog. „Sicheren Herkunftsländern“. Die Transitzonen sollen laut Gesetzentwurf (Stand 1.10.2015) auch auf Personen angewandt werden, deren Asylanträge aus anderen Gründen als „offensichtlich unbegründet“ erscheinen – das ist z.B. der Fall, wenn der „in wesentlichen Punkten das Vorbringen des Ausländers nicht substantiiert oder in sich widersprüchlich ist“ (§ 30 AsylG). Widersprüche werden in der Praxis den Betroffenen – oft zu Unrecht – vorgeworfen.

Inakzeptabel ist die Forderung, den Familiennachzug für Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, die subsidiär geschützt werden, für zwei Jahre auszusetzen. Dieses Vorhaben ist nicht nur grundgesetzfeindlich, sondern wird die Torschlusspanik bei Flüchtlingen verstärken. Bereits jetzt gehen in höherem Maße als zuvor Familien mit Kindern und Babys in die Flüchtlingsboote. Die Folge sind Dutzende von Toten in der Ägäis, viele mit Angehörigen in Deutschland.

Als „Desintegrationskurs“ bezeichnet PRO ASYL den Vorschlag der Bundesregierung, dass Asylsuchende künftig ihre Sprachkurse finanziell selbst tragen sollen. Die Kosten sollen auf das sog. soziokulturelle Existenzminimum angerechnet werden. Dieser Teil der Leistungen ist jedoch für die persönlichen Bedürfnisse, wie Telefonkarten, um mit den Verwandten zu telefonieren, oder Fahrkarten, um zu einem Rechtsanwalt zu fahren. Es ist absurd, Flüchtlingen nahezulegen, von dem ohnehin minimalen sogenannten Taschengeld, das ein menschenwürdiges Existenzminimum in Deutschland abdecken soll, die Teilnahme an einem Sprachkurs zu finanzieren.

PRO ASYL kritisiert, dass die jüngst eingeführte Sprachkursöffnung nur halbherzig erfolgt ist. Asylsuchende können bei den Sprachkursen nur berücksichtigt werden, wenn sie eine „gute Bleibeperspektive“ haben und soweit Kursplätze vorhanden sind. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur jene aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Ausgeschlossen sind bspw. Flüchtlinge aus Somalia oder Afghanistan, die ebenfalls eine hohe Anerkennungsquote haben: Für Afghanen liegt die Schutzquote bei 76,4 % und für Somalier bei 74,6 %. Offensichtlich legt die Bundesagentur für Arbeit nicht die tatsächliche Schutzquote zugrunde, die sich auf die entschiedenen Fälle bezieht, sondern die auf die Gesamtantragsteller (41,0 % für Afghanen, 29,5 % für Somalier).

[1] Die Schutzquote umfasst den Schutz nach Art. 16a GG, den Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz und nationalen Abschiebungsschutz. Die bereinigte Gesamtschutzquote errechnet sich, indem aus der Gesamtzahl der Entscheidungen des BAMF alle „formellen Entscheidungen“ herausgerechnet werden. Die „formellen Entscheidungen“ sind jene, in denen das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag trifft, sondern die Fälle sich bereits vor der behördlichen Entscheidung anderweitig erledigen.